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AUSSEN/1373: Internationaler Tag gegen Folter mit ernüchternder Bilanz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Juni 2014

Internationaler Tag gegen Folter mit ernüchternder Bilanz

Weltweites, absolutes Folterverbot noch immer nicht umgesetzt



Vor 30 Jahren wurde die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen verabschiedet; am 26. Juni 1987 trat sie in Kraft. An diesem Tag wird jedes Jahr der Opfer von Folter gedacht. Dazu erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und der zuständige Berichterstatter Frank Heinrich:

"Folter ist eine fundamentale Menschenrechtsverletzung, die in vielen Staaten ungeachtet ihres Verbots noch immer gezielt und sogar routinemäßig zur Unterdrückung Oppositioneller, zum Erpressen von Geständnissen oder zur Ahndung von Straftaten in unerträglichem Ausmaß angewandt wird. Jegliche Art von Folter, von grausamer und unmenschlicher Behandlung muss geächtet werden, so wie es die UN-Antifolterkonvention verlangt.

Der unlängst von Amnesty International veröffentliche Bericht macht das immense Ausmaß der Anwendung von Folter deutlich. Insbesondere in Ländern des Nahen Ostens, den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und in asiatischen Ländern kommt Folter dem Bericht zufolge noch immer zum Einsatz. In 79 Ländern, die zu den Unterzeichnerstaaten der Konvention zählen, hat die Nichtregierungsorganisation in diesem Jahr bereits wieder Fälle von Folter dokumentieren müssen.

Folteropfer leiden - sofern sie überhaupt überleben - oft ein Leben lang an physischen und schwersten psychischen Folgeerkrankungen Da Folter meist im Verborgenen geschieht, muss Licht ins Dunkel, um Menschen vor dieser grausamen Verbrechen zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen."

Hintergrund:
155 Staaten sind Vertragsstaaten der UN-Konvention. Bereits mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 erkennen die Staaten das Grundrecht auf ein Leben ohne Folter für jeden Menschen weltweit an. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte schreibt das ausdrückliche und umfassende Verbot von Folter und andere Formen der Misshandlung fest.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2014