Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

AUSSEN/1224: Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Julia Timoschenko


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. April 2013

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Julia Timoschenko

Richter stellten die Willkür der Inhaftierung Julia Timoschenkos fest



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine am heutigen Dienstag im Fall der inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko gerügt. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Julia Timoschenko muss endlich frei gelassen werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall der inhaftierten ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin kommt nicht unerwartet, und wir begrüßen es ausdrücklich. Die Richter stellten die Willkür der Inhaftierung Julia Timoschenkos fest. Die Inhaftierung Julia Timoschenkos ist politisch motiviert, die Anordnung ihrer Untersuchungshaft im August 2011 entbehrt rechtstaatlicher Grundsätze, ihre Haftbedingungen sind unzumutbar. Bereits im Juli 2012 verurteilte das Straßburger Gericht die ukrainische Justizwillkür im Fall des früheren Innenministers Juri Luzenko als ungesetzlich. Er ist seit einigen Tagen frei.

Julia Timoschenko verfolgte in ihrer Amtszeit als Ministerpräsidentin der Ukraine mit aller Kraft die Ziele der ?orangenen Revolution?: der Demokratisierung ihres Landes, des Kampfes gegen die Korruption und der Annäherung der Ukraine an die Europäische Union. Die Absicht des derzeitigen Präsidenten Viktor Janukowitsch wird durch das heutige Urteil des EGMR erneut entlarvt. Er will die Oppositionsführerin Julia Timoschenko, seine größte politische Widersacherin, mundtot machen.

Welche Begründung kann der ukrainische Präsident für die weitere Haft Julia Timoschenkos noch liefern? Das strafrechtliche Vorgehen gegen sie und andere Oppositionspolitiker des Landes erfolgte ohne Einhaltung internationaler Standards für ein faires, transparentes und unabhängiges Gerichtsverfahren. Das ist mit unseren europäischen Werten unvereinbar.

Die Europäische Union muss vor diesem Hintergrund weiterhin auf der Freilassung Julia Timoschenkos beharren - nicht nur um das von der Ukraine angestrebte Assoziierungsabkommen unterzeichnen zu können."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2013