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AGRAR/227: Koalition stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Weinbaus


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. April 2014

Koalition stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Weinbaus

Bundesregierung beschließt Änderungen des Weingesetzes



Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Änderungen des Weingesetzes beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Franz Josef Jung, und der agrarpolitische Sprecher Franz-Josef Holzenkamp:

"Das Bundeskabinett hat wichtige Weichen gestellt, um die Position des deutschen Weinbaus im europäischen und globalen Wettbewerb weiter zu verbessern. Mit den Neuregelungen unterstützen wir unsere Winzerinnen und Winzer bei ihrer Ausrichtung auf Qualitätserzeugnisse.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei das Stützungsprogramm für Wein. Hiermit stehen Deutschland jährlich rund 39 Millionen Euro für Fördermaßnahmen im Weinbereich zur Verfügung. Das sind bis zum Jahr 2018 insgesamt fast 200 Millionen Euro. Höhere Fördersätze gibt es dabei für die landschaftlich so bedeutsamen Steillagen.

Zukunftsweisend sind die neuen Instrumente im Stützungsprogramm: Dazu zählt eine verbesserte Innovationsförderung zur Entwicklung neuer Verfahren und Technologien. Und dazu zählen Informationen für die europäischen Verbraucher über die gesundheitliche Bedeutung eines verantwortungsvollen Weinkonsums. Darüber hinaus sollen Winzer ihre Qualitätsweine künftig leichter mit einem traditionellen Katasternamen - also nach kleinen geografischen Einheiten im Ort - auszeichnen können. Das liegt im Trend zu mehr Regionalität und unterstreicht den Wert des Weines als Kulturgut.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren nun zügig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Länder die neuen Maßnahmen noch in diesem Jahr anbieten können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2014