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AGRAR/207: Antibiotika-Einsatz in den Ställen wird sinken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Februar 2013

Antibiotika-Einsatz in den Ställen wird sinken

Bildung von antibiotikaresistenten Keimen vorbeugen



Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). Ziel des Gesetzentwurfes ist die Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

"Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung muss auf das notwendige Maß minimiert werden. Diesem Ziel dient die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die der Bundestag heute voraussichtlich verabschiedet. Nur so können wir der Bildung von antibiotikaresistenten Keimen vorbeugen und die Bevölkerung schützen.

Die Maßnahmen, auf die sich Union und FDP geeinigt haben, sind praxisgerecht. Künftig müssen Tierhalter regelmäßig die Anwendung von Antibiotika in ihren Ställen den zuständigen Behörden melden. Aus den bundesweit gesammelten Daten erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) halbjährlich einen Index über die durchschnittliche Therapiehäufigkeit von Antibiotika, den es dann auch veröffentlicht. Alle Nutztierhalter, deren Antibiotika-Einsatz über dem Durchschnitt liegt, müssen die Gründe hierfür mit ihrem Tierarzt prüfen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. In Fällen von besonders hohem Antibiotika-Einsatz kann auch die zuständige Veterinärbehörde eingreifen.

Wir sind zuversichtlich, dass die Pflicht der Einzelbetriebe zur Meldung der Behandlungshäufigkeit dazu führen wird, dass der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung sinkt. Wer zu viel Antibiotika einsetzt, macht in der Regel Fehler im Stallmanagement. Hier setzt das Gesetz unmittelbar an. Die Behauptung grüner Landwirtschaftsminister, der erhöhte Antibiotika-Einsatz stehe in direktem Zusammenhang mit der Größe der Tierbestände bei einem Halter, ist hingegen wissenschaftlich nicht haltbar.

Besonders wichtig für die Koalition ist die Praktikabilität des Gesetzes. Deshalb kann der Landwirt Dritte, zum Beispiel seinen Tierarzt, mit der Meldung der Daten beauftragen. Hier haben wir die entsprechenden Anpassungen im Gesetz vorgenommen. Darüber hinaus kann das Ministerium in Abstimmung mit den Bundesländern kleinste Betriebe von der Meldepflicht ausnehmen. Damit schützen wir kleinbäuerliche Strukturen vor bürokratischer Überforderung. Die Auswirkungen des Gesetzes werden rechtzeitig evaluiert werden.

Der Vorwurf der Opposition, unser Gesetz sei zu komplex, ist absurd. Denn gleichzeitig fordern die rot-grün regierten Bundesländer ein deutliches Mehr an Daten, die der Landwirt den Behörden zu melden haben würde. Dies ist vollkommen unnötig. Datenkraken lehnen wir ab."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013