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VERKEHR/615: Verkehrsträgerübergreifende Fahrgastrechte stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. März 2013

Verkehrsträgerübergreifende Fahrgastrechte stärken



Anlässlich der am 01. März 2013 in Kraft getretenen Verordnung über Fahrgastrechte im Busverkehr, erklärt Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:

Die Verordnung ist eine Mogelpackung. Zwar sind die Buspassagiere nun die letzte Fahrgastgruppe, deren Rechte europaweit geregelt wurden. Die Rechte für Reisende mit Bussen fallen im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern aber am schlechtesten aus.

So werden nennenswerte Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung von über 250 Kilometer Anwendung finden. Auf dem allergrößten Teil aller Busfahrten in Europa gelten damit effektiv noch immer keine umfassenden Fahrgastrechte.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich für ein einfaches, umfassendes und einheitliches Fahrgastrecht einzusetzen und endlich gleiche Rechte für alle Fahrgäste in Flugzeug, Eisenbahn, Schiff und Bus zu schaffen. Dafür brauchen wir einen einheitlichen europäischen Rechtsakt zur Bündelung aller Verbraucherrechte im Mobilitätsbereich. Die Bundesregierung ist darüber hinaus aufgefordert, sich nun schnell für eine einzige und unabhängige Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger einsetzen.


Hintergrund:
Die Grünen im Deutschen Bundestag haben im November 2012 einen umfassenden Antrag zur Stärkung verkehrsübergreifender Fahrgastrechte eingebracht (DrS.17/11375).

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. März 2013, Nr. 0183/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2013