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FINANZEN/1488: Grundsteuer - Berechnungsgrundlage verfassungswidrig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. April 2018

Grundsteuer: Berechnungsgrundlage verfassungswidrig - 14 Milliarden Euro für die Kommunen müssen gesichert werden


Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer", erklärt Stefan Schmidt, Sprecher für Kommunalfinanzen:

Die Bundesregierung muss als Reaktion auf das Urteil jetzt schnell einen mehrheitsfähigen und verfassungskonformen Vorschlag für die Reform der Grundsteuer auf den Tisch legen. Mit der vom Bundesverfassungsgericht gewährten Übergangsfrist besteht zumindest die Möglichkeit, dass der von 14 Bundesländern entwickelte Vorschlag eines Kostenwertmodells fristgereicht umsetzt werden kann. Nun muss dieses Modell schnellstmöglich in Bundesrat und Bundestag eingebracht, verabschiedet und umgesetzt werden.

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt endgültig, dass die aktuelle Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ungerecht und damit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig ist die Grundsteuer mit knapp 14 Milliarden Euro aber eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Für uns steht fest, diese Einnahmequelle muss erhalten bleiben, damit die knapp 11.000 Kommunen in Deutschland ihrer Verantwortung in der Daseinsvorsorge nachkommen können. Insbesondere Finanzminister Scholz und die CSU, die das Kostenwertmodell in der Vergangenheit nicht mittragen wollten, müssen nun im Interesse der Kommunen handeln und ihren Widerstand aufgeben.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. April 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2018

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