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FINANZEN/1429: Maßnahmen gegen Steuertrick Cum-Cum - Öffentlicher Druck hat sich gelohnt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Juni 2016

Maßnahmen gegen Steuertrick Cum-Cum: Öffentlicher Druck hat sich gelohnt


Zum heutigen [8.6.2016] Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Investmentsteuergesetz erklärt Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Die Cum-Cum Geschäfte zeigen beispielhaft, dass Minister Schäuble nur auf öffentlichen Druck reagiert. Erst durch große mediale Aufmerksamkeit und zahlreiche Anfragen der Grünen wurde nach ernsthaften Lösungen gegen den Steuertrick gesucht, der die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jährlich Milliarden kostet. Dabei sind die Cum-Cum Geschäfte die Reinform des Steuermissbrauchs. Die Geschäfte in Milliardenhöhe werden allein zu dem Zweck durchgeführt, steuerliche Vorteile zu erlangen. Das schrieb das Bundesministerium der Finanzen schon 1978. Darum fordern wir die Finanzverwaltung auch auf, genauer zu prüfen, welche diese Geschäfte überhaupt legal sind.

Die heute verabschiedete Regelung ist wesentlich schärfer als der Gesetzentwurf von Schäuble, der zahlreiche Lücken enthielt, wie das Ministerium auf unsere Fragen auch einräumen musste. Wir fragen uns, warum das Ministerium da erst die Hilfe des Parlaments brauchte. Es ist gut, dass wir jetzt eine deutlich verbesserte Lösung beschlossen haben. Ob damit das Cum-Cum-Problem vollständig beseitigt ist, kann nur die genaue Marktbeobachtung zeigen.

Wichtig ist auch, dass durch den Ausschuss-Bericht ein Fehler des Ministeriums bei der Redaktion der Gesetzesbegründung berichtigt wurde. Denn die Begründung wurde so formuliert, dass die Gefahr besteht, dass sie von der Justiz als Indiz für die bisherige Legalität der Cum-Cum-Geschäfte gewertet werden könnte. Da dieser Fehler schon 2007 bei der Gesetzgebung zu Cum-Ex gemacht wurde und inzwischen als solcher auch sichtbar wurde, ist es unverständlich, dass hier der Ausschuss über eine Feststellung im Ausschussbericht korrigierend eingreifen musste.

Die heute im Finanzausschuss behandelte Cum-Cum-Gesetzgebung ist Teil einer Reform der Investmentbesteuerung. Diese greift, insbesondere wenn man die lange Vorbereitungszeit seit 2011 berücksichtigt, deutlich zu kurz. Das Ziel, die grundlegenden Angriffspunkte im Investmentsteuergesetz systematisch anzugehen, wurde vom Bundesministerium der Finanzen klar verfehlt. Stattdessen stehen wir weiterhin vor einem Flickenteppich, in dem findige Steuerberaterinnen und Steuerberater die nächsten Schlupflöcher schon identifiziert haben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juni 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

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