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FINANZEN/1422: Bundesregierung muss auf Defizite auf dem Grauen Kapitalmarkt reagieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. April 2016

Bundesregierung muss auf Defizite auf dem Grauen Kapitalmarkt reagieren


Zur heute veröffentlichten Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen zu fehlender Transparenz bei 80 von 91 beworbenen Produkten des Grauen Kapitalmarkts erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Der Bundesregierung ist die Zähmung des Grauen Kapitalmarkts durch das Kleinanlegerschutzgesetz erwartungsgemäß nicht gelungen. Investoren werden weiterhin nicht auf verständliche Weise mit den wesentlichen Informationen über Anlagen versorgt. Vorteile und Risiken werden unausgewogen dargestellt, bei fast jeder zweiten Produktwerbung wird auf hohe Verlustrisiken gar nicht hingewiesen.

Diese Missstände waren bereits vor dem Kleinanlegerschutzgesetz bekannt und trotzdem hat die Bundesregierung es versäumt, sie zu beheben. Beim Thema Produktinformation und -werbung konnte sich die Große Koalition einmal mehr nicht zu harten Regeln gegen windige Geschäftsmachern entscheiden. Dabei zeigt die Untersuchung, dass schärfere gesetzliche Vorgaben wirksam sind: Unter den restriktiver regulierten alternativen Investmentfonds war die Quote der ordnungsgemäßen Anzeigen deutlich höher.

Die Bundesregierung muss jetzt die Einhaltung der ab Mitte 2016 geltenden Verschärfung des Vermögensanlagengesetzes sicherstellen und auf die Defizite auf dem Grauen Kapitalmarkt reagieren.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. April 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2016

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