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FINANZEN/1211: Finanzaufsichtsreform - Das kann es wohl nicht gewesen sein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. September 2012

Finanzaufsichtsreform: Das kann es wohl nicht gewesen sein



Zur heutigen Anhörung im Finanzausschuss zum Gesetzentwurf zu Stärkung der Finanzaufsicht erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Anspruch und Wirklichkeit passen in der schwarz-gelben Koalition nicht zusammen: Monatelang wurden große Reformpläne angekündigt, jetzt fehlen selbst einfachste Verbesserungen. Der Gesetzentwurf überwindet die Schwächen der deutschen Finanzaufsicht leider nicht. Der neue Ausschuss für Finanzstabilität zwingt die bestehenden Institutionen Bundesbank, BaFin und Finanzministerium zu einer regelmäßigen Abstimmung, ist aber nur bedingt operabel. Die Vorgaben des European Systemic Risk Board, der konkrete Instrumente für die makroprudentielle Aufsicht einfordert, werden eindeutig nicht eingehalten. Im Zweifel dürfte die nötige Unabhängigkeit fehlen, um sich in einem Boom wirklich gegen kurzfristige politische Interessen durchzusetzen.

Beim Verbraucherschutz fällt der Gesetzentwurf schlicht durch. Nach wie vor soll die Finanzaufsicht kein Verbraucherschutzmandat erhalten. Ungeeignete Finanzprodukte wird sie auch künftig nicht aus dem Verkehr ziehen können. Die ungeeignete Zersplitterung der Aufsicht (gewerberechtlich bei freien Finanzanlagenvermittler, BaFin für die Banken) bleibt erhalten.

Und dann bleibt die große Frage: Wie passt der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf eigentlich zur geplanten europäischen Aufsichtsreform?

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. September 2012, Nr. 0770/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2012