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FINANZEN/1207: Bildungseinrichtungen - Irrungen und Wirrungen im Jahressteuergesetz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. August 2012

Irrungen und Wirrungen im Jahressteuergesetz



Zur geplanten Änderung der Umsatzsteuerbefreiungen für Bildungseinrichtungen erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Seit Wochen werden Betreiber von Musik-, Tanz- und Ballettschulen verunsichert. Sie wehren sich gegen den vermeintlichen Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für ihre Unterrichtsleistungen, was sogar zu einer Petition an den Deutschen Bundestag geführt hat. Doch die Bundesregierung schweigt. Für eine öffentliche Klarstellung ist der betroffene Kreis von bundesweit 300 Einrichtungen der Regierung vielleicht einfach zu klein.

Noch im April hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz geändert und die Steuerbefreiung dieser Leistungsträger festgelegt. Der Erlass bindet die Finanzämter, doch was soll uns die Neuregelung im Jahressteuergesetz sagen? Soll die Umsatzsteuerbefreiung wieder einkassiert werden oder nur noch solchen Einrichtungen zustehen, die keine "systematische Gewinnerzielungsabsicht" verfolgen, also eher zufällig Gewinne erzielen?

Auf Nachfrage hat mir das Finanzministerium bestätigt, dass eine Änderung der bereits bestehenden Befreiung nicht beabsichtigt war. Und das ist auch gut so. Kulturell wertvolle Bildungsangebote dürfen in ihrer wirtschaftlichen Existenz nicht leichtfertig gefährdet werden. Wer Steuerpolitik für Menschen machen will, muss Gesetze so formulieren, dass sie auch verstanden werden können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. August 2012, Nr. 0723/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2012