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FINANZEN/1158: Französische Nationalversammlung beschließt Finanztransaktionssteuer


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Februar 2012

Französische Nationalversammlung beschließt Finanztransaktionssteuer - Vorschlag greift aber viel zu kurz


Zum Beschluss der französischen Nationalversammlung, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Die Initiative, endlich eine Transaktionssteuer einzuführen, ist gut. Sarkozy setzt die Bundesregierung damit unter Zugzwang. Doch der französische Ansatz greift viel zu kurz.

Die Ursachen der Finanzkrise, der Hochfrequenzhandel und die Hochrisikogeschäfte mit Derivaten, sollen in Frankreich gerade nicht besteuert werden. Der französische Vorschlag greift lediglich bei Kapitalwertpapieren, die von französischen Unternehmen gehandelt werden. Diese Transaktionen umfassen jedoch nur einen winzigen Ausschnitt des Hochfrequenzhandels.

Besteuert werden sollen ungesicherte Kreditausfallgeschäfte auf Staatsanleihen ("naked CDS"). Doch diese Geschäfte werden ab November 2012 in der gesamten EU verboten.

Hauptzielgruppe sind in Frankreich ansässige Unternehmen, sodass direkt die Realwirtschaft zur Kasse gebeten wird.

Der Vorschlag bleibt auch unterhalb der Schwelle der britischen Stamp Duty, die zumindest sicher stellt, dass ein Aktienkauf nur wirksam werden kann, wenn die Steuer entrichtet wird.

Sarkozys kleidet sich mit diesem Vorschlag also als Schaf im Wolfspelz. Diese Steuer kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer übergreifenden Regelung sein. Der Anwendungsbereich der Finanztransaktionsteuer muss deutlich breiter angelegt werden. Die Ziele müssen erreichbar sein und dürfen nicht nur auf dem Deckblatt stehen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2012