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EUROPA/1783: Brexit - Kein Blankoscheck für weitere Fristverlängerung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2019

Brexit: Kein Blankoscheck für weitere Fristverlängerung


Zur Debatte um eine weitere Verschiebung des Brexitdatums erklärt Franziska Brantner, Sprecherin für Europapolitik:

Es ist richtig, dass alles versucht wird, um einen unkontrollierten Brexit noch abzuwehren. Doch die EU kann Frau May keinen weiteren Blankoscheck ausstellen. Frau May muss sehr genau sagen, wofür sie eine Fristverlängerung braucht, und warum eine Verlängerung bis Ende Juni dafür Sinn macht. Sollten Frau May und Herr Corbyn nun endlich zur Vernunft kommen und gemeinsam im Interesse ihres Landes und Europas handeln, darf es nicht an der Frist der EU scheitern.

Doch die EU kann nicht, wie Herr Tusk andeutet, einen Aufschub von einem Jahr gewähren, ohne dass klar ist, wofür die Zeit genutzt wird. Außerdem muss sichergestellt werden, dass man am Ende dieser Jahres-Frist nicht wieder mit leeren Händen da steht. Deshalb sollte Grundbedingung für eine einjährige Fristverlängerung die Zustimmung des Unterhauses sein, dass im Falle keiner anderweitigen Einigung der bereits ausgehandelte Austrittsvertrag automatisch in Kraft tritt.

Entscheidend für jegliche Art der Fristverlängerung ist auch, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments keinerlei Schaden nimmt. Die Herzkammer der europäischen Demokratie darf nicht durch das britische Chaos in Mitleidenschaft gezogen werden.

Wenn es zusätzliche Zeit gibt, sollte die britische Politik sie auch nutzen, um die Bevölkerung erneut zum Brexit zu befragen.

Wenn dann irgendwann klar ist, was die Briten wollen und mit der EU über neue Auswege verhandelt wird, kann aber May nicht die alleinige Verhandlungsführerin sein, denn ihr fehlt jeglicher Rückhalt. Eine überparteiliche Gruppe aus dem Parlament sollte dann mit am Tisch sitzen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. April 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2019

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