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EUROPA/1741: Rechtsstaatlichkeit in Polen - Justizminister zündet Nebelkerze


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Oktober 2018

Rechtsstaatlichkeit in Polen: Justizminister zündet Nebelkerze


Zur erneuten Benennung von Richterlichen für das höchste Gericht Polens und dem Antrag des amtierenden Justizministers und Generalstaatsanwalts, Zbigniew Ziobro, das polnische Verfassungsgericht um eine Prüfung der Vereinbarkeit von Art 267 AEUV mit der polnischen Verfassung zu prüfen, erklärt Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik:

Die polnische Regierung versucht Fakten zu schaffen und mit allen Mitteln neues Personal im höchsten Gericht Polens durchzusetzen und die Entscheidungen von Gerichten letztendlich zu kontrollieren. Dazu stellt die PiS sogar die Vorabentscheidungskompetenz des EUGH in Frage. Justizminister Ziobro zündet eine Nebelkerze, um zu kaschieren, dass sich die PiS mit ihren Plänen immer stärker außerhalb der Grenzen des Europarechts bewegt. Er tut dies auch, um eine angeblich unklare Rechtssituation auszunutzen und Fakten zu schaffen, bevor es eine Klärung gibt. Mit Berufung auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 versucht er den Eindruck zu erwecken, das Europarecht sei in Polen nicht gültig. Diesen billigen Versuch wird sich der EUGH hoffentlich nicht gefallen lassen. Die Bundesregierung sollte hier nicht Teil des Schauspiels werden, sondern ist aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Regierungskonsultationen Klarheit zu schaffen. Sie muss dieser bewussten Fehlinterpretation der Europafreundlichkeit des Bundesverfassungsgerichts widersprechen und die innenpolitische Instrumentalisierung desselben in Polen zurückzuweisen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Oktober 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2018

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