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EUROPA/1674: Statement - Katrin Göring-Eckardt zum EuGH-Urteil zum EU-Asylrecht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juli 2017

STATEMENT
Katrin Göring-Eckardt zum EuGH-Urteil zum EU-Asylrecht


Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-Asylrecht erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

"Der EuGH hat heute bestätigt, dass Deutschland im Sommer 2015 rechtmäßig von seinem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-Verordnung Gebrauch gemacht hat. Die Tatsache, dass sie damals rechtmäßig gehandelt hat, ist aber keine Rechtfertigung dafür, dass die Bundesregierung seit dem Herbst 2015 die Hände in den Schoß legt. Derzeit wird die Dublin-Verordnung in Brüssel überarbeitet. Doch die Pläne gehen in eine völlig falsche Richtung. Deutschland sollte vielmehr alles daran setzen, endlich ein für alle Beteiligten faires und nachhaltiges System zur Teilung der Verantwortung in Europa bei der Flüchtlingsaufnahme zu erreichen. Dass sich kein EU-Staat dieser Verantwortung entziehen darf, darauf hat heute zurecht die Generalanwaltschaft beim EuGH hingewiesen."

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juli 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2017

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