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BILDUNG/750: Kooperationsverbot - Wankas Vorschlag sorgfältig prüfen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Juni 2014

Kooperationsverbot: Wankas Vorschlag sorgfältig prüfen



Zum Verfassungsänderungsvorstoß aus dem Haus von Ministerin Wanka, der das Kooperationsverbot im Hochschulbereich aufhebt, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kai Gehring, Obmann der Grünen im Bildungs- und Forschungsausschuss:

Während sich für die Schulen durch diesen Verfassungsänderungsvorschlag nichts ändert, eröffnen sich für die Hochschulen neue Wege in der Bund-Länder-Wissenschaftsfinanzierung. Für eine innovative und leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft haben die Hochschulen eine Schlüsselrolle. Daher brauchen sie dringend verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit statt erodierender Grundfinanzierung.

Die Aufhebung für den Wissenschaftsbereich ist ein überfälliger Schritt. Es ist aber unzulänglich, dass der Großen Koalition die Kraft und der Mut fehlen, das Kooperationsverbot in Gänze aufzuheben. Mit der Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich korrigiert die Große Koalition ihren im Jahr 2006 selbst verursachten Fehler nur zur Hälfte.

Dass die Schulen bei dieser Verfassungsänderung außen vor bleiben, ist zu kurz gesprungen, so wird weiterhin ein neues Ganztagsschulprogramm verhindert. Voraussetzung für herausragende Wissenschaft ist herausragende Bildung. Der Nationale Bildungsbericht zeigt einmal mehr, dass die Große Koalition dabei versagt, Chancengerechtigkeit herzustellen.

Den Verfassungsänderungsentwurf aus dem Haus von Ministerin Wanka gilt es nun sorgfältig zu prüfen, parlamentarisch zu beraten und mit den Bundesländern zu diskutieren. Wir sind gesprächs- und verhandlungsbereit. Dass künftig Bund-Länder-Kooperationen im Hochschulbereich Einstimmigkeit auf Länderseite voraussetzen sollen, bleibt zweifelhaft, da dadurch ohne Not Flexibilität eingeschränkt würde.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2014, Nr. 0467-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2014