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ARBEIT/966: Tarifeinheit durch Kooperation in den Betrieben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. September 2014

Tarifeinheit durch Kooperation in den Betrieben



Kanzleramtschef Peter Altmaier hat der deutschen Wirtschaft noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit zugesagt. Dazu erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Es wäre die Quadratur des Kreises, die Tarifeinheit verfassungskonform zu verordnen. Eine gesetzliche Tarifeinheit ist und bleibt ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und ein Angriff auf das Streikrecht. Und das ist nicht akzeptabel. Alle Beschäftigten müssen auch zukünftig streiken können. Das ist ein Bestandteil unserer Demokratie.

Zudem ist die Motivation der Verfechter einer gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit äußerst fragwürdig. In den letzten Jahren gab es weder mehr Streiks von Berufsgewerkschaften, noch ist dies durch etwaige Neugründungen von Kleingewerkschaften in Zukunft absehbar. Auch die zunehmende Erosion der Tariflandschaft ist nicht durch Gewerkschaftspluralität verursacht worden. Es waren die Umgehungsstrategien von Seiten der Arbeitgeber, betriebliche Umstrukturierungen und die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, die zur Zersplitterung der Belegschaften geführt haben.

Wir lehnen die gesetzliche Tarifeinheit ab. Sie würde die Auseinandersetzungen in den Betrieben nur verschärfen und die Konfrontation unterschiedlicher Gewerkschaften befördern. Stattdessen halten wir Kooperationen unter Gewerkschaften - wie sie im Übrigen in einigen Branchen üblich sind - für wünschenswert und für alle Beschäftigten am wirkungsvollsten.


Hintergrund:
Fraktionsbeschluss zur Tarifeinheit:
https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Tarifeinheit.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. September 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2014