Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


ARBEIT/1089: Keine Ausnahme für Zuwanderer und Geflüchtete beim Mindestlohn


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Januar 2017

Keine Ausnahme für Zuwanderer und Geflüchtete beim Mindestlohn


Zur Diskussion, ob der Mindestlohn für Nachqualifizierungen gilt, die für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen notwendig sind, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Beim Mindestlohn gilt: Je einfacher und transparenter die Regeln sind, desto geringer sind die Möglichkeiten, ihn zu umgehen. Darum sind klare und rechtssichere Bestimmungen erforderlich. Wenn es Unsicherheiten darüber gibt, bei welchen Praktika oder Nachqualifizierungen im Rahmen der Anerkennung von Berufsabschlüssen der Mindestlohn gezahlt werden muss, dann müssen diese ausgeräumt werden.

Sonderauslegungen des Mindestlohngesetzes für Zuwanderer und Geflüchtete darf es nicht geben. Es müssen dieselben Regeln für alle gelten. Darum werden wir juristisch prüfen lassen, ob die Interpretationen der Bundesregierung tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt sind.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Januar 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang