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ARBEIT/1055: Flexibilität ist keine Einbahnstraße


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. März 2016

Flexibilität ist keine Einbahnstraße


Zur Arbeitgeber-Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Flexibilität ist keine Einbahnstraße. Bisher richten sich fast ausschließlich die Beschäftigten nach Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber: Die Wochenendarbeit hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Nachtarbeit und Schichtarbeit legten ebenfalls zu. Hinzu kommen Befristungen und Leiharbeit.

Es ist längst an der Zeit, endlich auch den Wünschen der Beschäftigten Rechnung zu tragen - egal, ob es um die tägliche Arbeitszeit geht oder um die Möglichkeit, ab und zu mal von zu Hause aus im Home Office zu arbeiten.

Beschäftigte müssen mehr Zeitsouveränität bekommen, um ihr Privatleben mit der Arbeit besser zu vereinbaren, um die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung ihrer Kinder besser mit der Arbeit unter einen Hut zu bekommen.

Dort, wo Flexibilität schon heute existiert, nämlich bei der Vertrauensarbeitszeit, brauchen die Beschäftigten gleichzeitig Schutz vor Entgrenzung. Denn bei diesem Arbeitszeitmodell fallen oft sehr viele Überstunden an, weil die Arbeitsmenge überhandnimmt hat. In solchen Konfliktfällen brauchen wir deshalb ein neues Mitbestimmungsrecht über die Menge der Arbeit. Die Arbeitgeber können nicht immer nur ihre eigenen Flexibilitätsinteressen vor Augen haben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es an der Zeit, den Beschäftigten mehr eigene Zeitsouveränität zuzugestehen. Denn Arbeitszeit ist Lebenszeit.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. März 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2016

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