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MELDUNG/520: Beauftragte lobt Ende der Blockade bei "Stiftung Anerkennung und Hilfe" (Verena Bentele)


Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Pressemitteilung: Berlin, 17.06.2016

Beauftragte lobt Ende der Blockade bei "Stiftung Anerkennung und Hilfe"

Ministerpräsidenten der Länder einigen sich mit Bundesregierung auf Entschädigung ehemaliger Heimkinderin Behinderteneinrichtungen und Jugendpsychiatrien


Gestern trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin. Dabei stand auch die Stiftung Anerkennung und Hilfe auf der Tagesordnung. Dazu erklärt Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:

"Endlich ist es zu einer Einigung mit den Bundesländern gekommen und die bisherige Blockade aufgelöst. Endlich wird das Leid ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Jugendpsychiatrien anerkannt und endlich kann die Stiftung Anerkennung und Hilfe auf den Weg gebracht und das Geld an die Betroffenen ausgezahlt werden. Ich bin Ministerin Andrea Nahles und unseren vielen Mitstreitern dankbar dafür, dass sie alles getan und langen Atem bewiesen haben, um das politisch maximal Machbare durchzusetzen."

Viel zu lange hätten die Menschen auf Unterstützung warten müssen, so die Beauftragte weiter. Während bereits seit 2012 die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" ihre Arbeit aufgenommen haben, blieben die Opfer der Behinderten- und Psychiatrieunterbringung bis heute außen vor. "Ich habe mich konsequent für eine vollständige Gleichbehandlung aller Heimopfer eingesetzt. Dies ließ sich trotz langer und zäher Verhandlungen zwischen Ländern, Bundesregierung und Kirchen zu meinem großen Bedauern nicht durchsetzen. An der Bundesregierung lag es nicht. Jetzt ist es wichtig, dass die Auszahlung unbürokratisch und schnell erfolgt."

Bei den bisher existierenden Fonds werden den Betroffenen Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro finanziert. Diese müssen in einzelnen Posten beantragt und belegt werden. Zudem erhalten sie Rentenersatzleistungen von durchschnittlich 6.000 Euro. Die Gelder der Stiftung sollen hingegen als Pauschalzahlung von 9.000 Euro geleistet werden. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll eine Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro bzw. 5.000 Euro erhalten.

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Quelle:
Pressemitteilung 14/2016: Berlin, 17.06.2016
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Christina Jäger, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 18 527-1797
E-Mail: presse@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2016

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