DVBS - horus aktuell 06/2013 vom 28.02.2013
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Liebe Leserinnen und Leser!
Was ist denn nun mit der Erhöhung des Blindengeldes in Schleswig-Holstein, sollte die nicht ab 2013 wirksam werden? Diese Frage geisterte durch die Mailinglisten. Doch allmählich stellt sich heraus, das das aufgestockte "Küstengeld" kommt. Erste Betroffene erhielten Nachricht, dass die Erhöhung zum 1.1. wirksam wurde und sie eine Nachzahlung erhalten. Na bitte...
Soll man die Ausgleichsabgabe, die in Deutschland jene Arbeitgeber zahlen, bei denen nicht wenigstens jeder zwanzigste Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzt ist, und/oder die Pflichtquote wieder auf 6 % erhöhen? Das fragte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vergangenen Montag Sachverständige. Der 2. Vorsitzende des DVBS, Dr. Heinz Willi Bach, meinte "Ja". Schließlich ist die Beschäftigungsquote unter Schwerbehinderten nicht einmal halb so hoch wie die in der Gesamtbevölkerung. Dann widmete sich der Arbeitsmarktexperte der Frage, wofür die zu erwartenden Mehreinnahmen konkret verwendet werden sollten.
Die zwölf Vorschläge zur Verbesserung der beruflichen Integration Behinderter in seiner schriftlichen Stellungnahme fassen für den Fachmann verständlich und knapp zusammen, was der DVBS in diesem Bereich an Reformen für sinnvoll hält.
http://www.dvbs-online.de/news506.htm
Man könnte als Schwerbehinderter auf die Idee kommen, "Diskriminierung" zu rufen, wann immer man in einem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst unterliegt, obwohl man doch kann, was gefordert wird. Könnte man, sollte man aber nicht, meinte jetzt das Bundesarbeitsgericht. Indizien dafür, dass die Behinderung bei der Ablehnung eine Rolle spielten, sollte der Betroffene schon haben. Dpa meldet:
"Schwerbehinderte Arbeitnehmer können nur auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung bei Bewerbungsverfahren pochen, wenn sie ausreichende Indizien für eine Benachteiligung vorlegen. Nur die Vermutung, dass eine zunächst fehlende Begründung für eine erfolglose Bewerbung Ausdruck von Diskriminierung sei, reichte dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht aus. Die Richter wiesen am Donnerstag in Erfurt die Entschädigungsklage einer schwerbehinderten Büroangestellten aus dem Bundespräsidialamt ab (8 AZR 180/12). Sie bestätigten damit die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. [...]"
Um Technik geht es diesmal schwerpunktmäßig. Ist sie Segen oder Fluch? Sind Blinde und Sehbehinderte Profiteure oder Außenseiter? Welches Handy passt zu mir? fragt z.B. Isabella Prawata. Ein lesenswerter Streifzug durch Trends der Branche. Hier als Appetithäppchen im Netz. Ein buntes Heft ist es geworden, nicht nur in der Schwarzschriftausgabe sondern auch inhaltlich.
http://www.dvbs-online.de/horus/2013-1-5195.htm
http://www.dvbs-online.de/horus/2013-1-5232.htm
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
Der Newsletter "horus aktuell" ist ein gemeinsamer Informationsdienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (Blista).
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Rudi Ullrich, Blista
Christina Muth, DVBS
Wilhelm Gerike, DVBS
Irmgard Behrens, Blista
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Quelle:
Newsletter "horus aktuell" 6/13 vom 28.02.2013
http://www.dvbs-online.de/nl515.htm
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013