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MELDUNG/295: Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld hat Signalwirkung (BDH)


BDH Bundesverband Rehabilitation - Pressemitteilung 25.02.2013

Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld hat Signalwirkung



Bonn, 25. Februar 2013 - Der BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt die Verfassungsklage des Hamburger Senats gegen das Betreuungsgeld. Es sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, Steuergelder so zu verwenden, dass sie denjenigen zugute kommen, die sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nötig hätten, so die Vorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller. "Wir teilen die Auffassung der Klage, dass es sich bei dem Betreuungsgeld nicht um eine Leistung der öffentlichen Fürsorge handelt, da die Zahlung nicht an eine mögliche Bedürftigkeit des Empfängers geknüpft wird. Das Betreuungsgeld reduziert sozialpolitische Handlungsoptionen auf wichtigen Politikfeldern, wie der Pflegepolitik", kritisierte Ilse Müller und warnte zugleich vor verfehlten politischen Weichenstellungen:

"Die Pflege in den eigenen vier Wänden verdient mehr gesellschaftliche Anerkennung. Über 1,2 Millionen Menschen werden von ihren Angehörigen unter teilweise schwierigsten Bedingungen gepflegt, weitere 400.000 erhalten ambulante Pflege daheim. Es ist aus unserer Sicht vollkommen unverständlich, weshalb es bis heute nicht gelungen ist, die günstige Entwicklung des Steueraufkommens zu nutzen und diese Leistung finanziell zu würdigen. Wir schlagen aus diesem Grunde vor, den Etat für das Betreuungsgeld zur Unterstützung der häuslichen Pflege zu verwenden und die Mittel je nach Pflegestufe proportional aufzuteilen. Bei einem einheitlichen Satz läge die ergänzende Zuwendung bei monatlich etwa 100 Euro."

Aus der Sicht des Sozialverbandes sei es unverantwortlich, das demografische Problem auszublenden und stattdessen Klientel-Politik zu betreiben, die im Endeffekt soziale Härten manifestiere: "Bis zum Jahre 2050 wird sich die Zahl Pflegebedürftige verdreifachen. Wenn wir bereits heute, am Beginn der demografischen Wende, die Weichen falsch stellen, vertagen wir das Problem auf kommende Generationen, die es ungleich härter treffen wird", so Ilse Müller.


Über den BDH Bundesverband Rehabilitation

Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.

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Quelle:
Pressemitteilung: 25.02.2013
BDH Bundesverband Rehabilitation
BDH Bundesleitung
V.i.S.d.P.: Ilse Müller
Eifelstr. 7, 53119 Bonn
Tel.: 0228-96984-0, Fax: 0228-96984-99
E-Mail: presse@bdh-bonn.de
Internet: www.bdh-reha.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2013