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MELDUNG/254: PID-Verordnungsentwurf - Lebenshilfe kritisiert Widerspruch zum Gesetz (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 12.07.2012

Bundesgesundheitsminister Bahr legt Verordnungsentwurf zum Präimplantationsgesetz vor

Lebenshilfe kritisiert Widerspruch zum Gesetz



Ab 2013 sollen Kinderwunschzentren in Deutschland die Methode der Präimplantationsdiagnostik (PID) einsetzen dürfen. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, den der Bundesgesundheitsminister gestern an die Landesgesundheitsministerien verschickte. Die Verordnung soll das Präimplantationsgesetz, das der Bundestag vor einem Jahr verabschiedet hat, in die Praxis umsetzen. Das Gesetz sieht vor, dass Paare, die wegen des hohen Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit eine PID wünschen, sich an einem hierfür zugelassenen Zentrum beraten und ihren Antrag auf Durchführung der PID von einer Ethikkommission bewerten lassen müssen.

Die Lebenshilfe kritisiert, dass der Verordnungsentwurf die Zahl der reproduktionsmedizinischen Zentren, an denen die PID durchgeführt werden kann, nicht begrenzt. "Die zahlenmäßig unbeschränkte Zulassung von PID-Zentren widerspricht dem Geist des Gesetzes, wonach die PID verboten ist und nur in Ausnahmefällen zugelassen werden darf", so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. "Außerdem gefährdet sie die Sicherheit von Mutter und Kind, denn unter Qualitätssicherungsaspekten müssen Zentren eine gewisse Mindestzahl an PIDs durchführen, um die Methode exakt zu beherrschen."

Ferner hält es die Lebenshilfe für problematisch, dass der Verordnungsentwurf kaum Spielraum für die bewertenden Ethikkommissionen lässt, die Vornahme einer PID abzulehnen. "Das Gesetz sieht vor, dass die Ethikkommissionen prüfen können, ob ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht. Der mangelnde Beurteilungsspielraum des Verordnungsentwurfs widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und reduziert die Funktion der Ethikkommission auf die eines Feigenblattes", so Robert Antretter.

Die Bundesvereinigung weist darauf hin, dass in der ethischen Debatte vor der Verabschiedung des Präimplantationsgesetzes im Bundestag immer betont wurde, die PID dürfe nur in wenigen Ausnahmefällen angewendet werden. Daher fordert die Bundesvereinigung, dass die Anforderungen des Präimplantationsgesetzes nicht durch die Ausführungsverordnung aufgeweicht werden.

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Quelle:
Pressemitteilung: 12.07.2012
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2012