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MELDUNG/099: 9 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 23. März 2018

9 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Kein gesellschaftlicher Zusammenhalt ohne Inklusion von Menschen mit Behinderungen


Berlin - Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Aus diesem Anlass empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte der neuen Bundesregierung, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.

"Inklusion ist als Gegenprogramm zu Bestrebungen, Menschen auszugrenzen und die Gesellschaft zu spalten, gerade jetzt von großer Wichtigkeit", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Inklusion von Menschen mit Behinderung sei eine Chance für unsere Gesellschaft, sie komme allen zugute, Menschen mit und ohne Behinderungen. Zwar habe sich in den letzten Jahren einiges verbessert, und auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung greife wichtige Vorhaben auf, etwa bei der beruflichen Bildung, dem Gewaltschutz von Frauen, der Barrierefreiheit, der Sozialraumgestaltung oder dem Wahlrecht. Dennoch sei ein über den Koalitionsvertrag hinaus gehendes tatkräftiges politisches Handeln notwendig. "Inklusion sollte als gesellschaftspolitisches Programm verankert werden", so Aichele.

"Solange viele Menschen mit Behinderungen von zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders wie Bildung, Arbeit oder Wohnen ausgeschlossen werden, ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht erreicht", so Aichele weiter. "Nur auf der Basis von Menschenrechten kann gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen und eine Gesellschaft die Herausforderungen der Zukunft bestehen."

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.


Weitere Informationen:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=5520ac7e818a30097e62

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. März 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2018

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