Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8525: Kriminalität und Rechtsprechung - 19.06.2020 (SB)


VOM TAGE


Innenminister wollen die anlaßlose Vorratsdatenspeicherung

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich am Freitag für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Zunächst soll diese im Kampf gegen Kinderpornografie Verwendung finden. Dabei können die zuständigen Behörden Erfahrungen sammeln und auswerten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Caffier (CDU) nach den dreitägigen Beratungen in Erfurt. Dem niedersächsischen Kollegen Pistorius (SPD) zufolge kann die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht werden, sobald sie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) genehmigt wurde. Die SPD-Vorsitzende Esken rechnet allerdings nicht mit einer Zustimmung des EuGH. Sie schrieb bei Twitter, sie bleibe bei ihrer Ablehnung einer anlaßlosen Vorratsdatenspeicherung und gehe davon aus, daß sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als auch der EuGH an ihrer Rechtsprechung festhielten: Eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung sei mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, daß eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Vorratsdatenspeicherung bedeutet, daß die Telekommunikationsprovider die Verbindungsdaten ihrer Kunden anlaßlos und unterschiedslos speichern und den Ermittlungsbehörden zugänglich halten.

19. Juni 2020


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang