Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8326: Kriminalität und Rechtsprechung - 03.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Verfassungsgerichtshof kippt Teile vom bayerischen Integrationsgesetz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat am Dienstag nach Klagen der Landtagsfraktionen von Grünen und SPD Teile des von der CSU 2016 eingeführten Intergrationsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Unter anderem steht das Gesetz im Widerspruch zur Rundfunkfreiheit, zur Meinungsfreiheit und in einigen Formulierungen auch zum Bundesrecht.

Der Grundsatz der Meinungsfreiheit steht in Frage, wenn Migranten gesetzlich verpflichtet sind, an einem "Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" teilzunehmen oder ein Bußgeld zu entrichten, sobald sie die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringen.

Rundfunkanstalten dürfen nicht gezwungen werden, "einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur" zu leisten.

Die Christdemokraten fordern in der Präambel ihres Integrationsgesetzes im Sinne einer Leitkultur "Respekt vor unserer Kultur" und postulieren einen "identitätsbildenden Grundkonsens", der "täglich in unserem Land gelebt" wird und "die kulturelle Grundordnung der Gesellschaft" bestimmt.

3. Dezember 2019


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang