MELDUNGEN
Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen
Im Prozeß um die fahrlässige Tötung von drei Krebspatienten hat das Landgericht Krefeld einen Heilpraktiker zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht attestierte dem Verurteilten unter anderem eine schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht. So soll der 61jährige Heilpraktiker beim Zubereiten von Infusionslösungen mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat im Juli 2016 eine ungeeignete Waage benutzt und Infusionsflaschen unzureichend beschriftet haben.
15. Juli 2019
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