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PFLEGE/361: Pflegebedürftigkeit - neue Definition längst überfällig (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 29. Januar 2009

Neues Begutachtungsverfahren bildet pflegerische Bedarfe besser ab

Pflegebedürftigkeit: neue Definition längst überfällig


Berlin. 29. Januar 2009. Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die erweiterte Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die heute in Berlin vorgestellt wurde. "Schon lange haben wir gefordert, dass der Betreuungsaufwand für Menschen mit Demenz seine Entsprechung im Pflegebegriff findet", macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Deswegen sei das neue Begutachtungsverfahren, das neben körperlichen Verrichtungen wie Waschen oder Ankleiden auch kognitive Beeinträchtigungen und psychische Störungen berücksichtige, der richtige Weg.

"Menschen, die an Demenz erkrankt sind, brauchen eine andere Form der Betreuung und Begleitung als Menschen, die rein körperlich gebrechlich sind. Diesem anderen Bedarf wird endlich Rechnung getragen", so Neher. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Frage der künftigen Finanzierung mit dieser Entscheidung für eine differenziertere Begutachtung nicht beantwortet ist.

In einem heute in Berlin an die Bundesgesundheitsministerin überreichten Bericht wird vorgeschlagen, die bis jetzt gültigen drei Pflegestufen auf fünf Bedarfsgrade auszuweiten und Bereiche wie Verhaltensauffälligkeiten, Verlust der Orientierungsfähigkeit oder massive Einschränkungen bei der Ausführung von Alltagshandlungen als relevant für die Einstufung anzusehen. Damit wird der Tatsache entsprochen, dass die wachsende Anzahl demenzerkrankter und gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen Anforderungen an ihre Betreuung und Begleitung stellt, die bisher keine Berücksichtigung in der Pflegeversicherung fanden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Januar 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2009