Freie Apothekerschaft e.V. - 8. Januar 2020
Freie Apothekerschaft wehrt sich gegen Kassenbonpflicht
Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung zur Belegausgabepflicht am 7. Januar 2020 hat die Freie Apothekerschaft am selben Tag die nachstehende Petition beim Bundestag eingereicht. Diese wird unter der ID 105643 geführt. Die Freie Apothekerschaft wartet nun auf die Veröffentlichung durch den Petitionsausschuss.
Petition ID 105643
Der Bundestag möge beschließen, die Belegausgabepflicht umgehend abzuschaffen.
Begründung:
Die Belegausgabepflicht betrifft ausschließlich Einzelhandelsbetriebe
mit elektronischen Registrierkassen, denn Geschäfte mit offener
Ladenkasse sind davon nicht betroffen. Das widerspricht dem Grundsatz
der Gleichbehandlung.
Gerade bei den Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen hat das Finanzamt schon immer die Möglichkeit der Überprüfung der Steuerehrlichkeit, da alle Parameter über den Abgleich mit der GDPdU-Schnittstelle erfasst und ausgewertet werden. Insofern muss der von Bundesfinanzminister Scholz propagierte "Milliardenbetrug" in anderen Bereichen zu finden sein.
Weiterhin widerspricht die Belegausgabepflicht dem am 24. Oktober 2019
beschlossenen 3. Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-buerokratieentlastungsgesetz-663298
Durch die Belegausgabepflicht ist ein für den größten Teil des Einzelhandels teures und aufwändiges Bürokratiemonster geschaffen worden, das in keiner Weise geeignet ist, mehr Steuerehrlichkeit zu erzeugen.
Dieses Gesetz verbietet sich auch allein schon aus Umweltschutzgründen. Mit den Milliarden an - von den Bürgern nicht gewollten - Papierbelegen werden wertvolle Ressourcen verschwendet. Vielfach müssen die Bons über den Sondermüll entsorgt werden.
Verwerflich ist vor allen Dingen, dass durch die Belegausgabepflicht Bürger als Finanzkontrolleure missbraucht werden.
Für die politische Entscheidung zur Belegausgabepflicht gibt es keinen Rückhalt bei den Bürgern. Gesetze gegen das Volk sind nicht zu tolerieren.
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Quelle:
Freie Apothekerschaft e.V.
Pressemitteilung vom 8. Januar 2020
Obere Hauptstrasse 1, 76863 Herxheim
Telefon: 7276 - 85 78
E-Mail: Freie-Apothekerschaft-Presse@t-online.de
rrb@freie-apothekerschaft.de
Internet: www.freie-apothekerschaft.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2020
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