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MELDUNG/238: Auch Lebensmittel können die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen (Adhoc)


Hessischer Apothekerverband e.V. - Donnerstag, 12. Januar 2012

Auch Lebensmittel können die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen


Offenbach - Dass man Medikamente nicht mit einem Schluck Bier oder Wein hinunterspülen soll, weiß wohl jeder. Aber wie sieht es mit Milch oder Fruchtsaft aus? Kaum jemand weiß, dass manche Arzneimittel in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden, wenn man sie zusammen mit bestimmten Nahrungs- und Genussmitteln einnimmt.

Zum Beispiel wirken einige Antibiotika überhaupt nicht oder nur eingeschränkt, wenn man sie mit Milch hinunterschluckt. Wer die Antibabypille einnimmt, sollte auf Johanniskraut-Präparate verzichten, da diese ebenfalls die Wirkung aufheben können. Menschen, die Mittel zur Blutverdünnung anwenden, sollten bei Nahrungsmitteln, die verhältnismäßig viel Vitamin K enthalten, vorsichtig sein. Dazu zählen z.B. Brokkoli, Blumen- oder Rosenkohl, Kopfsalat, Leber, Spargel und Spinat.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, Medikamente mit Grapefruit oder Grapefruitsaft einzunehmen, da diese auf verschiedene Arten die Wirkungsweise beeinflussen.

Hessens Apotheker haben zu diesem Thema eine Aufklärungsaktion unter dem Motto "Wechselwirkungen sind nicht lustig" gestartet und fordern ihre Patienten per Plakataushang auf, sich zu dem Thema beraten zu lassen. "Gerade Patienten, die erstmalig ein bestimmtes Arzneimittel anwenden, sollten sich in der Apotheke informieren, ob hier besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten sind", so der stv. Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Hans Rudolf Diefenbach. Auch von sogenannten "harmlosen" Arzneimitteln, die der eine oder andere auch schon mal über das Internet bestellt, könne Gefahr ausgehen. Patienten, die auf die Einnahme mehrerer Arzneimittel angewiesen sind, sollten diese auf einer Liste notieren, und diese in der Apotheke checken lassen, empfiehlt Diefenbach.


Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.614 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 97 Prozent Mitglied im HAV. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2012