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POLITIK/1642: Was ändert sich zum 1. April 2009? (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Freitag, 27. März 2009

Was ändert sich zum 1. April 2009?

- Rezeptpflicht für bestimmte Arzneimittel mit Paracetamol oder Johanniskraut
- neue Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Hilfsmittelherstellern


Ab dem 1. April 2009 sind Tabletten und Kapseln mit den Wirkstoffen Paracetamol verschreibungspflichtig, die pro Packung mehr als zehn Gramm Wirkstoff enthalten. Arzneimittel mit Johanniskraut enthalten sind verschreibungspflichtig, wenn sie zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind. Die Neuregelung zu Paracetamol trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle einer Überdosierung häufig lebensbedrohliche Vergiftungszustände auf Grund von Leberschäden auftreten. Die Neuregelung zu Johanniskraut erfolgt im Hinblick darauf, dass ein gewisses Suizidrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Johanniskraut-Präparate, die ausschließlich zur Anwendung bei leichten depressiven Zuständen zugelassen sind, können weiterhin rezeptfrei erworben werden.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem GKV-OrgWG auf fragwürdige Praktiken in der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich reagiert. In das SGB V wurden Verbote und Verpflichtungen aufgenommen, die sich primär an die Leistungserbringer und die Krankenkassen richten. Ab dem 1. April gilt:

Leistungserbringern sind sämtliche Zahlungen und Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung untersagt.

Krankenkassen sind verpflichtet, die jeweils zuständige Ärztekammer zu informieren, wenn Vertragsärzte auf vertraglicher Grundlage an der Durchführung der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann.

Krankenkassen sollen auch melden, wenn sie Auffälligkeiten feststellen, die auf eine Zuweisung von Versicherten an bestimmte Leistungserbringer oder sonstige unzulässige Praktiken hindeuten

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 24 vom Freitag, 27. März 2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2009