Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - 26.06.2015
KAN-Position zur Normung von Gesundheitsdienstleistungen verabschiedet
Normen unterstützen die Sicherheit von Produkten im Gesundheitsbereich - vom Krankenhausbett bis zur Herz-Lungenmaschine. Zunehmend geraten jedoch, u.a. unterstützt durch die EU-Kommission, neben Produkten auch Dienstleistungen im Gesundheitsbereich in den Focus der Normung - von der Pflege bis zur elektronischen Verarbeitung von Patientendaten.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) betrachtet diese Entwicklung mit zunehmender Sorge. Etablierte, bewährte Systeme der sozialen Sicherung und hier insbesondere des Arbeitsschutzes könnten mit ungewollten Parallelwelten kollidieren - zum Nachteil der Beschäftigten.
Konkret lehnt die KAN vom Grundsatz her Normen als Instrument im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ab,
*
Quelle:
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 231-3471, Fax: 02241 231-3464
E-Mail: info@kan.de
Internet: www.kan.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang