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STELLUNGNAHME/080: KAN-Position zur Normung von Gesundheitsdienstleistungen verabschiedet (KAN)


Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - 26.06.2015

KAN-Position zur Normung von Gesundheitsdienstleistungen verabschiedet


Normen unterstützen die Sicherheit von Produkten im Gesundheitsbereich - vom Krankenhausbett bis zur Herz-Lungenmaschine. Zunehmend geraten jedoch, u.a. unterstützt durch die EU-Kommission, neben Produkten auch Dienstleistungen im Gesundheitsbereich in den Focus der Normung - von der Pflege bis zur elektronischen Verarbeitung von Patientendaten.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) betrachtet diese Entwicklung mit zunehmender Sorge. Etablierte, bewährte Systeme der sozialen Sicherung und hier insbesondere des Arbeitsschutzes könnten mit ungewollten Parallelwelten kollidieren - zum Nachteil der Beschäftigten.

Konkret lehnt die KAN vom Grundsatz her Normen als Instrument im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ab,

  • wenn sie Anforderungen an Gesundheitsdienstleistungen für Beschäftigte und Versicherte berühren, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen und zusätzlichen, freiwilligen Leistungen der Betriebe ergeben,
  • wenn sie Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz der Personen berühren, die die Gesundheitsdienstleistungen erbringen.
    In Einzelfällen kann jedoch Normung zum betrieblichen Arbeitsschutz möglich sein, wenn dies im Interesse des Schutzes der bei mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen Beschäftigten fachlich sinnvoll ist, die übrigen Voraussetzungen des Grundsatzpapiers zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz erfüllt sind und alle arbeitsschutzrelevanten Kreise in Deutschland zustimmen.

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Quelle:
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 231-3471, Fax: 02241 231-3464
E-Mail: info@kan.de
Internet: www.kan.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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