Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Pressemitteilung vom 29. April 2015
MDS begrüßt ersten Schritt zum neuen Pflegebegriff
Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:
"Der MDS begrüßt ausdrücklich den ersten Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Wir haben dies seit Langem gefordert. Denn das bisherige System des Minutenzählens wird vielen pflegedürftigen Menschen nicht gerecht. Unsere Studien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zeigen, dass dieser praktikabel ist. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Dadurch erhalten insbesondere Menschen mit Demenz oder anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung als bisher. Die Medizinischen Dienste werden sich aktiv an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligen und die neue Begutachtung anschließend umsetzen. Für das neue Verfahren sind die Medizinischen Dienste durch die erfolgreich durchgeführte Praktikabilitätsstudie gut aufgestellt."
Hintergrund:
Das Kabinett hat heute beschlossen, ein sogenanntes Vorschaltgesetz zur
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als Anhang zum
Präventionsgesetz auf den Gesetzgebungsweg zu bringen. Ziel des
Vorschaltgesetzes ist es, die Umsetzungsphase vom alten auf den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff und die damit verbundene neue MDK-Begutachtung zu
regeln. Künftig soll für den Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung
nicht mehr die Minutenanzahl des täglichen Hilfebedarfs entscheidend sein.
Stattdessen soll durch das neue Begutachtungsassessment (NBA) die
Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ermittelt werden. Dadurch erhalten
künftig mehr Menschen mit kognitiven und gerontopsychiatrischen
Einschränkungen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die
bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden.
Das NBA ist unter wesentlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste
wissenschaftlich entwickelt und erfolgreich auf seine praktische
Umsetzbarkeit hin untersucht worden.
Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.
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Quelle:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Essen, 29. April 2015
Michaela Gehms
Pressesprecherin | Teamleiterin Öffentlichkeitsarbeit
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Telefon: 0201 8327-115, Fax: 0201 8327-3115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
Internet: www.mds-ev.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2015
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