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STELLUNGNAHME/056: Kritik am Präventionsgesetz - PKV, Kommunen und Länder bleiben bei Finanzierung außen vor (vdek)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 21. April 2015

vdek zum Präventionsgesetz: PKV, Kommunen und Länder bleiben bei Finanzierung außen vor

Keine Beitragsmittel der Versicherten an staatliche Behörden


Berlin - "Die Ersatzkassen stehen zu ihrer Verantwortung, Prävention und Gesundheitsförderung als wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung zu stärken. Daher begrüßen sie grundsätzlich die Ziele des anstehenden Präventionsgesetzes. Dies gilt vor allem für die Stärkung der Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben. Prävention ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es völlig unverständlich, dass zwar die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nicht aber die private Krankenversicherung (PKV) und andere relevante Akteure, wie z. B. die Länder und Kommunen, verpflichtet werden, einen adäquaten finanziellen Anteil zu leisten." Dies erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der öffentlichen Anhörung des Präventionsgesetzes am 22. April 2015 vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die GKV habe sich in den letzten 20 Jahren zum dominierenden Akteur im Bereich der Prävention entwickelt. Im Jahr 2013 gab sie 267 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen aus und erreichte damit mehr als fünf Millionen Menschen. Insbesondere die PKV beschränke sich dagegen lediglich auf freiwillige Projekte und dies trotz hoher Rückstellungen von 200 Milliarden Euro in der privaten Krankenversicherung und 28 Milliarden Euro in der privaten Pflegeversicherung in 2014.

Die vdek-Vorstandsvorsitzende forderte daher ein deutlich stärkeres Engagement der PKV in Sachen Prävention und Gesundheitsförderung. Auch das neue Präventionsgesetz verpflichte die PKV noch immer nicht zur finanziellen Beteiligung, sondern stelle ihr diese frei, obwohl auch PKV-Versicherte von den Präventionsmaßnahmen in Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen profitierten. Damit subventioniere die GKV erneut die PKV an einer ganz zentralen Stelle der gesundheitlichen Versorgung.

Kritisch sieht der vdek auch die Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Präventionsgesetz. Zum einen soll sie künftig die Geschäftsführung für die Nationale Präventionskonferenz übernehmen und erhält dafür entsprechende Beitragsgelder von der GKV. Gleichzeitig soll sie vom GKV- Spitzenverband beauftragt werden, Projekte in Lebenswelten wie Schulen und Kitas zu initiieren und erhält dafür eine pauschale Vergütung von mindestens 0,50 Euro je Versicherten. "Diese direkte Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsgelder der Versicherten ist nicht akzeptabel, denn es handelt sich hierbei um eine staatliche Behörde des BMG", sagte Elsner abschließend.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

  • BARMER GEK
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • DAK-Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse - KKH
  • HEK - Hanseatische Krankenkasse
  • Handelskrankenkasse (hkk)

* (sortiert nach Mitgliederstärke)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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