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POLITIK/1868: Offener Brief an Merkel - Cannabis zur Therapie sehbehinderter Patienten (Bundesverband AUGE)


Bundesverband AUGE e.V. - 14. Oktober 2015

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel

- Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwer sehbehinderten Patienten
- Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Patienten mit Glaukom (Grüner Star) betroffen


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

wir sind ein gemeinnütziger Patientenverein mit rund 1000 Mitgliedern und bundesweiten Selbsthilfegruppen und kümmern uns ehrenamtlich hauptsächlich um Menschen mit chronischen Augenerkrankungen, die zur Erblindung führen können.

Wir wissen, dass Sie die Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis als Medizin unterstützen. Auf Ihrer persönlichen Website hatten Sie am 16.01.2015 auf die Bitte eines Bürgers, den gegenwärtigen rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland zu überdenken, geschrieben: "Es sei wichtig, dass wir für schwerstkranke Patientinnen und Patienten die bestehenden Möglichkeiten des Einsatzes von Cannabis als Medizin ausweiten und verbessern".

In diesem Sinne und im Namen von vielen Patienten mit einer unheilbaren Augenerkrankung, möchten wir Sie daher bitten, unsere nachfolgende Forderung zu unterstützen:

Der Bundesverband AUGE e.V., eine Patientenorganisation, fordert von der Bundesregierung die unbürokratische Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwer sehbehinderten Patienten mit Glaukom (Grüner Star), bei denen die Erblindung droht. Gleichzeitig fordern wir die Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen. Cannabis lindert nicht nur die Schmerzen, sondern kann auch den Augeninnendruck, einer der wesentlichen Risikofaktoren beim Glaukom, erheblich senken. Betroffen sind in Deutschland geschätzte 10.000 Patienten.

Der Bundesverband Auge e.V. unterstützt auch die Beschlussvorlage des Bundesrates auf seiner Sitzung am 9. Mai 2015 (Drucksache 135/15): "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung (...) um Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung mit dem Ziel, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen." Die vorgeschlagene Änderung müsste hier aber auf die "Erblindungsthematik" bei schweren Augenerkrankungen (Glaukom) ausgedehnt werden.

Parteiübergreifend fordern Bundesabgeordnete die Änderung der derzeitigen Drogenpolitik. Die Bundestagsmitglieder Dr. Joachim Peiffer, wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der SPD, Dr. med. Harald Terpe, Arzt und Drogenbeauftragter der Partei Bündnis 90/Die Grünen und Frank Tempel, Drogenbeauftragter der Partei DIE LINKE und ehemaliger Kriminalbeamter, setzten sich für eine Gesetzesänderung der bestehenden Vorschriften ein.

Die Ursachen von Glaukom sind weitgehend noch unbekannt. Bekannt ist aber, dass einer der Risikofaktoren der erhöhte Augeninnendruck ist. Zu hoher Augeninnendruck schädigt auf Dauer den Sehnerv, bis er zugrunde geht und der Patient erblindet. Wissenschaftliche Studien in den USA, Kanada und England belegen, dass Cannabis signifikant den Augeninnendruck senken kann, gerade dann, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagen.

Menschen, bei denen die Erblindung droht, nehmen gerne die Nebenwirkungen der schwach dosierten Cannabismedizin in Kauf. Für diese Patienten ist Cannabis der letzte Strohhalm.

Wir hoffen auf Ihre Rückmeldung und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Dieter W. Staubitzer
1. Bundesvorsitzender


Bundesverband AUGE e.V.
Crellestraße 21
10827 Berlin

• Cannabis (Hanf)
ist eine Pflanzengattung in der Familie der Hanfgewächse. Hanf zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Verschiedene Produkte aus Hanfpflanzen werden ebenfalls als Hanf bezeichnet, besonders die Hanffasern. Neben dem Gebrauch als Faser- und Ölpflanze wird Hanf auch, meist in Form von Marihuana und Haschisch, als Rauschmittel und Arzneimittel verwendet. Zudem ist Hanf ein wichtiger nachwachsender Rohstoff und findet in der Bauindustrie Verwendung.Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hanf

Neben der durchaus positiven Wirkung auf das Schmerzempfinden und das allgemeine Wohlbefinden, welche der Konsum von Cannabis entfalten kann, waren es die vielen unterschiedlichen negativen Folgen des zu Beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts weitverbreiteten Cannabiskonsums, die letztlich im Zuge der Genfer Opiumkonvention von 1924/1924 zu einem nach und nach einsetzenden Verbot von Cannabis in unzähligen Ländern. Das Verbot von Cannabiskonsum sowie dessen Besitz wurde in Deutschland wie auch Österreich bereits im Jahr 1929 erlassen und gilt Cannabis seither als verbotene Substanz deren Besitz, Konsum sowie Vertrieb gemäß geltender Gesetze verboten ist.Quelle:
http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=191#3

• Glaukom (Grüner Star)

Unter diesem Begriff ist eine ganze Reihe von Augenerkrankungen zusammengefasst. Gemeinsames Merkmal ist die langsame Zerstörung des Sehnervs. Weltweit ist das Glaukom die zweithäufigste Ursache für Erblindungen. In Deutschland leben rund 1 Million diagnostizierte Glaukom-Patienten; mindestens eine weitere Million ist an Glaukom erkrankt, ohne es zu wissen. Das Glaukom verläuft fast immer schleichend und schmerzfrei. Im Frühstadium wird die Erkrankung vom Betroffenen nicht bemerkt. Erst wenn die unheilbare Krankheit schon weit fortgeschritten ist, fällt dem Betroffenen die Veränderung seines Sehvermögens auf. Was bis dahin an Sehvermögen eingebüßte wurde, ist unwiederbringlich verloren. Das Gute: Der weitere Sehverlust kann heute mit modernen Therapien, Medikamenten und Operationsmethoden meist erfolgreich gestoppt werden. Früherkennung und die richtige Therapie sind entscheidend. Der Verein Bundesverband Auge e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung über diese heimtückische Augenerkrankung aufzuklären.Quelle:
www.bundesverband-auge.de

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Quelle:
Bundesverband AUGE e.V.
Pressemitteilung vom 14. Oktober 2015
Crellestraße 21, 10827 Berlin
Telefon: 030- 82324 44, Fax: 030- 82324 22
E-Mail: info@bundesverband-auge.de
Internet: www.bundesverband-auge.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015

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