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POLITIK/1804: Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 14. November 2012

Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik



Das Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) beschlossen.

Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ausnahmsweise zulässig sein soll. Die PIDV regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik in diesen Ausnahmefällen. Damit wird der gesetzlich normierte Ausnahmecharakter der Präimplantationsdiagnostik gewahrt und die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages umgesetzt.

Folgende Regelungen gehören zu den wesentlichen Punkten der PIDV:

  • Durch hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen an die durch die Länder zuzulassenden Zentren für Präimplantationsdiagnostik wird sichergestellt, dass diese nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch entsprechend qualifiziertes Personal angemessen und kompetent durchgeführt wird.
  • Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen bewerten die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik. Die vorgesehene Zusammensetzung der Ethikkommissionen sowie das vorgeschriebene Verfahren stellen sicher, dass alle maßgeblichen Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Ethikkommissionen werden von den Ländern eingerichtet, die auch gemeinsame Ethikkommissionen bestimmen können.
  • Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle dokumentiert die von den Zentren im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen. Die von den Zentren zu meldenden Angaben werden im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert. Mit diesem Datensatz können Trends in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik erkannt werden.

Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Sie finden den Verordnungstext unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pidv

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 77 vom 14.11.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2012