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MELDUNG/899: Zum Referentenentwurf eines "GKV-Versichertenentlastungsgesetzes" (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 20. April 2018

vdek zum Referentenentwurf eines "GKV-Versichertenentlastungsgesetzes"


Berlin - Zu dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister ein Gesetz zur Entlastung der Versicherten in der GKV auf den Weg bringt und damit die Kosten für den medizinischen Fortschritt nicht mehr allein von den Versicherten zu tragen sind. Dies betrifft auch die Entlastung von Selbstständigen in der GKV, indem die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gesenkt wird. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, dass das Anwachsen der Beitragsschulden wirksam gebremst wird. Weitere Maßnahmen tragen dazu bei, die Beitragsschuldenproblematik in der GKV in den Griff zu bekommen. Zudem soll eine Obergrenze für die Mindestrücklage im Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) eingeführt werden. Dies ist richtig, weil so überschüssige Finanzmittel im Fonds abgebaut und für die Versorgung der gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, Überschüsse in einer bestimmten Zeit abzubauen, den Zusatzbeitrag abzusenken bzw. gegebenenfalls Überschüsse in den Gesundheitsfonds zurückzuführen. Dies ist eine politische Entscheidung. Bevor jedoch Eingriffe in die Beitragssatzgestaltung der Krankenkassen durch den Gesetzgeber vorgenommen werden, müssen die Kosten der angekündigten Reformen (z. B. für Pflegepersonal) zunächst seriös abgeschätzt werden. Etwaige Eingriffe müssen zwingend flankiert werden mit einer zeitgleichen Reform des Morbi-RSA. Ansonsten werden sich die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen bei den Krankenkassen weiter verschärfen."

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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 20. April 2018
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Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

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