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MELDUNG/695: "Krankenhausgesetz schadet den Patienten" (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 22. September 2015

Dr. Clever: "Krankenhausgesetz schadet den Patienten"

Landesärztekammer erklärt sich solidarisch mit "Aktionstag der Krankenhäuser"


Zum morgigen (23.09.2015) bundesweiten "Aktionstag der Krankenhäuser" mit zahlreichen Veranstaltungen auch im Südwesten erklärt Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg: "Das Krankenhausstrukturgesetz wird zu einer nachhaltigen und deutlichen Verschlechterung der Versorgung der Patienten führen, und zwar über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Krankenhaus, also auch der Ärztinnen und Ärzte."

Allein durch den Wegfall des Versorgungszuschlags in Baden-Württemberg würden nach den Worten von Dr. Clever den Krankenhäusern 60 Millionen Euro jährlich weniger zur Verfügung stehen. "Die Ärzteschaft des Landes erklärt sich solidarisch mit dem Krankenhaus-Aktionstag, denn wir können es nicht akzeptieren, dass das geplante Gesetz den Patienten schadet."

Das Urteil des Ärztekammerpräsidenten über die sogenannte "Große Reform der Krankenhausfinanzierung" fällt ernüchternd aus: "Das Krankenhausstrukturgesetz weist überhaupt keine Ansätze für die schon lange von der Ärzteschaft im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens geforderten Maßnahmen zur Refinanzierung der Tarifsteigerungen, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung und zur Behebung des Ärztemangels auf."

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wolle stattdessen die in den Jahren 2012 bis 2014 getätigten Investitionen für die Zukunft festschreiben. Er meine damit, die Krankenhäuser abzusichern und damit die Länder, deren Aufgabe die Investition ins Krankenhauswesen es ist, zu zwingen, hier nicht noch weiter nach unten zu gehen. "In Wirklichkeit droht aber heute jedem sechsten Krankenhaus die Pleite, jedes dritte Krankenhaus steckt in den roten Zahlen, und die Hälfte der Krankenhäuser kann nichts investieren", betont Dr. Clever.

Hinter diesem Vorgehen stecke die Absicht, weitere Krankenhäuser zu schließen, befürchtet der Ärztekammerpräsident: "Und wenn man wirklich und seriös dies erreichen wollte, so ist der Weg über das Aushungern der Belegschaft, der Weg über die Gefahr der Fehlererhöhung bei der Arbeit direkt am Patienten und der Weg einer schlechteren Gesamtbehandlung durch die enorme Arbeitsverdichtung ein erbarmungsloser, ein inhumaner Weg. Es ist die scharfe Methode des Kaputtsparens durch Verbrennen der Mitarbeiter, sei es nun die Pflege oder die Ärzteschaft."

Im Juli 2015 hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Krankenhausstrukturgesetz nachhaltig zu verbessern und Krankenhäuser nachhaltig zu finanzieren.

Die Delegierten hatten damals u.a. eindringlich gewarnt: "Der Reformentwurf der Bundesregierung sieht statt dringend notwendiger zusätzlicher Mittel im Ergebnis massive Kürzungen ab 2017 vor. Wenn das Krankenhausstrukturgesetz in der aktuell vorliegenden Form verabschiedet wird, werden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg Jahr für Jahr mindestens 125 Millionen Euro fehlen. Bei einem Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten von zirka 60 % wird diese Kürzung unweigerlich zu Lasten des Personals und damit zu Lasten der Qualität gehen."


Die komplette Entschließung der Vertreterversammlung zum Nachlesen:
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/16entschliessungen/20150725/612.html


Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Presseinformation vom 22. September 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2015

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