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MELDUNG/559: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - Mehr Patientensicherheit in Klinik und Praxis (DGIM)


Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin / Aktionsbündnis Patientensicherheit - 7. Mai 2014

Mehr Sicherheit für Patienten in Klinik und Praxis

Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) begrüßt neue G-BA-Richtlinie



Berlin - Mehr Maßnahmen für verbesserte Patientensicherheit in Klinik und Praxis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer soeben in Kraft getretenen neuen Richtlinie beschlossen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) begrüßt die neuen Regelungen, die erstmals Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme bei der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten festlegen. Damit werde Patientensicherheit explizit zum wichtigen Versorgungsziel bei der Behandlung, sagte die Vorsitzende des APS, Hedwig François-Kettner, Berlin.

Diagnostik und Therapie in Medizin und Pflege werden immer komplexer. "Der Patientensicherheit kommt dadurch eine wachsende Rolle zu", sagt François-Kettner. Denn je breiter und spezialisierter das Spektrum der Behandlungen, desto mehr Risiken ergeben sich daraus auch. Mit der neuen G-BA-Richtlinie sind Krankenhäuser zukünftig verpflichtet, erstmals systematisches Risikomanagement als ein Gesamtkonzept im Rahmen des Qualitätsmanagements zu betreiben. Durch Fehlermeldesysteme und andere Maßnahmen lassen sich kritische Ereignisse und Beinahe-Schäden im Hinblick auf fehlerbegünstigende Faktoren analysieren. "Auf dieser Basis können dann Verbesserungen eingeleitet werden", erläutert François-Kettner. Diese zu steuern und zu überprüfen ist Aufgabe des hausinternen Risikomanagementsystems.

Dass damit die verpflichtende Einführung von Fehlermeldesystemen auch einrichtungsübergreifend ist, lobt die Vorsitzende des APS. "Jeder lernt für sich allein - dieses Prinzip sollte nun der Vergangenheit angehören", sagt sie. Die entsprechenden Anforderungen und konkreten Umsetzungsrichtlinien hierzu sollen in den kommenden Monaten folgen.

Die neue Richtlinie berücksichtigt darüber hinaus, dass Patientensicherheit gelernt werden muss. Deshalb sind auch Schulungen der Mitarbeitenden vorgesehen. Der G-BA hat gleichzeitig auch die Richtlinien für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung präzisiert und erweitert. "Damit sind wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Ziele Qualität und Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung besser erreichen zu können und die Entwicklung der Sicherheitskultur in die gewünschte Richtung zu befördern", so APS-Geschäftsführer Hardy Müller.

Die verbindliche Institutionalisierung und Umsetzung einer lernenden Sicherheitskultur im Gesundheitssystem fordert das APS seit Jahren. Bereits im Jahr 2007 hat es mit seiner Empfehlung zur Einführung von Critical Incident Reporting System (CIRS) im Krankenhaus hier wichtige Impulse gesetzt. Es folgten unter anderem die Initiative zur Schaffung des Krankenhaus-CIRS-Netzes Deutschland und die bundesweite Befragung zum klinischen Risikomanagement des Instituts für Patientensicherheit an der Universität Bonn.


Quelle:
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/40/


Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, aus Industrie und Wirtschaft und der Patientenorganisationen haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.aps-ev.de/index.php

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressemitteilung - 7. Mai 2014
DGIM Pressestelle
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Internet: www.dgim2008.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014