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MELDUNG/487: Bericht des Expertenbeirats zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs übergeben (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 27. Juni 2013

Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Expertenbeirat übergibt Bericht an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr



In Berlin haben heute die Vorsitzenden des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Wolfgang Zöller (MdB) und K.-Dieter Voß den Bericht des Beirats an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr übergeben.

Daniel Bahr nannte den Bericht "eine wichtige Grundlage. Er beantwortet noch offene Fragen aus dem Bericht des früheren Beirats im Jahr 2009." Er dankte den Beiratsmitgliedern für den vorgelegten Bericht und verwies darauf, dass ein grundlegender Systemwechsel vielfältige fachliche und organisatorische Veränderungen mit sich bringe.

"Die soziale Pflegeversicherung ist ein System, das zweieinhalb Millionen Menschen und ihre Angehörigen unterstützt. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bedarf daher sorgfältiger Vorarbeiten. Der Expertenbeirat und die Zeit zum Nachfragen und Nachdenken waren notwendig und richtig", so der Bundesgesundheitsminister.

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren sollen alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen. Das heißt konkret, neben körperlichen Einschränkungen werden auch solche Problemlagen einbezogen, die etwa bei demenziell erkrankten Menschen häufig vorkommen. Es geht um den Verlust an Selbständigkeit durch Einschränkungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Es handelt sich dabei um bestimmte Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Pflegebedürftige mit demenzieller Erkrankung verstärkt aufweisen. Sie belasten Pflegende sowie Angehörige besonders, wurden aber bisher nicht angemessen berücksichtigt.

Der Minister verwies besonders darauf, dass nun eine fachlich fundierte Grundlage für den Systemwechsel vorliege. Daniel Bahr: "Nach der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz kommt nun der nächste Schritt. Der Bericht des Expertenbeirats ist noch nicht das Gesetz. Das war nicht der Auftrag und das war auch nicht zu erwarten. Aber der Bericht bildet die Grundlage für die gesetzliche Umsetzung, die in der nächsten Legislaturperiode stattfinden wird. Sie wird jetzt weiter vorbereitet."


Vorgeschichte

Im November 2006 hatte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingesetzt.

Im Mai 2009 legte der Beirat seinen Umsetzungsbericht vor. Mit seinen Vorschlägen hat er wichtige Vorarbeiten für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geleistet. Nicht mehr der zeitliche Aufwand für einzelne, vorwiegend auf körperliche Beeinträchtigungen bezogene Maßnahmen ist Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit, sondern der Grad der Selbständigkeit des Menschen steht im Mittelpunkt. Allerdings ließ der Bericht noch zahlreiche Fachfragen einer Einführung im Detail offen.

Im Dezember 2011 wurden Wolfgang Zöller, MdB, Patientenbeauftragter der Bundesregierung und K.-Dieter Voß, ehemals Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, daher mit dem Vorsitz des Expertenbeirats zur Klärung dieser Fragen beauftragt.

Im März 2012 nahm der Beirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs seine Arbeit auf.

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 48 vom 27.6.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013