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MELDUNG/443: Recht auf Kenntnis der Abstammung auch bei vertraulicher Geburt konsequent umsetzen (tdh)


terre des hommes Deutschland e.V. - Donnerstag, 07. Februar 2013

Nach dem Gerichtsurteil gegen anonyme Samenspenden:
Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung auch bei vertraulicher Geburt konsequent umsetzen



Osnabrück - Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes appelliert an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, bei der geplanten gesetzlichen Regelung zur vertraulichen Geburt das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gegen die Anonymität von Samenspenden zu berücksichtigen. Die Richter betonten in ihrem Urteil, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung höher zu bewerten sei als das Interesse des Samenspenders an der Geheimhaltung seiner Identität. "Die Feststellung des Gerichtes, dass das Wissen um die eigene Abstammung ein zentrales Recht ist, muss auch bei der Gesetzgebung zur vertraulichen Geburt im Mittelpunkt stehen", sagte Barbara Küppers, Kinderrechtsexpertin von terre des hommes. "Das Urteil zu Samenspenden bestätigt unsere Auffassung, dass die Praxis der Babyklappen beendet werden muss, weil sie gegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung verstoßen".

Ende Februar wird der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der vertraulichen Geburt beraten. Der Gesetzentwurf lässt allerdings offen, ob Babyklappen weiterhin in Deutschland geduldet werden. terre des hommes kritisiert diese Lücke im Entwurf. "Für Babyklappen gibt es in Deutschland bis heute keine gesetzlichen Grundlagen", sagte Barbara Küppers. Vor diesem Hintergrund wäre der geplante Gesetzentwurf eine Chance, mit der rechtswidrigen Praxis der Babyklappen endlich Schluss zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1988 klargestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat. Auch der Deutsche Ethikrat hat diese Auffassung bestätigt und sieht dieses Recht durch Einrichtungen wie Babyklappen systematisch verletzt.


terre des hommes legt seit 1999 alljährlich eine Statistik über die Tötung von Neugeborenen in Deutschland vor. Demnach ist die Zahl der Kindestötungen in Deutschland trotz des Angebotes von Babyklappen seit Jahren nicht rückläufig.

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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2013