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MELDUNG/409: Abschaffung der Praxisgebühr richtige Entscheidung (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 5. November 2012

Abschaffung der Praxisgebühr richtige Entscheidung

Geplantes Betreuungsgeld benachteiligt arme Familien



Berlin, 05. November 2012. Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Entscheidung der Koalition, die Praxisgebühr abzuschaffen. "Die Praxisgebühr hat dazu geführt, dass arme Menschen Arztbesuche aufschieben oder sogar vermeiden. Für diese Gruppe bedeutet die Abschaffung der Gebühr eine finanzielle Entlastung", betont Caritas-Präsident Peter Neher.

"Es ist überfällig, die Praxisgebühr abzuschaffen. Für arme Menschen stellt sie eine Zugangsbarriere dar, während Gutverdienende genauso häufig zum Arzt gehen wie vorher", so Neher. Die gewünschte Steuerungswirkung, wegen der die Gebühr eingeführt wurde, sei nicht eingetreten. Der DCV fordert seit langem die Abschaffung der Praxisgebühr für Grundsicherungsempfänger.

Kritisch bewertet der DCV hingegen die geplante Einführung des Betreuungsgeldes in der vorliegenden Form ab Sommer 2013, das laut Beschluss des Koalitionsausschuss nur Familien bekommen sollen, die vom staatlichen Angebot der Kindertagesbetreuung keinen oder kaum Gebrauch machen. "Das Betreuungsgeld benachteiligt Familien, die auf Plätze in einer Kindertagesstätte angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen", macht Neher deutlich. Um die Erziehungsleistung aller Eltern anzuerkennen, hatte der DCV daher gefordert, den Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von derzeit 300 Euro für alle Eltern bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit zu zahlen. "Die Entscheidung, die die Koalition in dieser Frage getroffen hat, trägt nicht dazu bei, die Wahlfreiheit von Familien bei der Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen", so Neher. Auf keinen Fall dürfte das Betreuungsgeld auf Arbeitslosengeld II bzw. auf Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012