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MELDUNG/212: Zum Deutschen Ärztetag - Beihilfe zum Suizid widerspricht ärztlichem Ethos (Caritas)


Caritas Pressemitteilung - Dienstag, 31. Mai 2011

Caritas zum Deutschen Ärztetag

Beihilfe zum Suizid widerspricht ärztlichem Ethos


Berlin, 31. Mai 2011. Das klare Verbot der Beteiligung von Ärzten an der Selbsttötung von Patienten, das der Entwurf des Vorstandes der Bundesärztekammer für eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnung vorsieht, wird vom Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, ausdrücklich begrüßt: "Die Berufsordnung regelt die Aufgaben und Pflichten der Ärzteschaft. Es gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben, Patienten bei einem Suizid zu unterstützen."

Sterbewünsche seien oft Ausdruck einer Depression, einer sozialen Vereinsamung oder die Folge unerträglicher Schmerzen. Gesellschaft und Politik seien gefordert, aus Achtung vor der Würde schwerkranker oder sterbender Menschen diese in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten und die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern. Entscheidend sei, diese Leistungen allen Menschen zugänglich zu machen.

Neher befürchtet, dass eine gesellschaftliche und institutionelle Duldung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid den Druck auf Schwerkranke und Sterbende erhöhen könnte, ihrer Umgebung nicht mehr zur Last fallen zu wollen. "Wir müssen in unserer Gesellschaft wieder das Bewusstsein entwickeln, das Sterben und Tod wesentliche Teile des Lebens sind und nicht verdrängt werden dürfen", so Neher.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Mai 2011
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion: Claudia Beck (Verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2011