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ARTIKEL/1276: IGel - individuelle Gesundheitsleistungen irritieren Kassenpatienten (Thieme)


Thieme Verlag / FZMedNews - Freitag, 20. Juli 2012

IGel irritieren Kassenpatienten


fzm - Sportmedizinische Fitnesstests, reisemedizinische Impfungen oder Bestimmung des Hauttyps: Seit einigen Jahren dürfen Ärzte ihren Patienten sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen gegen Selbstzahlung anbieten. Viele Patienten sind interessiert, aber auch verunsichert, wie eine Untersuchung von Sozialmedizinern in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2012) zeigt. Sie fordern klarere Regeln und eine interessenneutrale Information der Patienten.

In Deutschland werden Patienten beim Arzt immer häufiger für ihre Behandlung zur Kasse gebeten. Der Markt für Selbstzahlerleistungen hat sich seit 2005 nahezu verdoppelt, berichten Dr. Susanne Richter vom Institut für Sozialmedizin an der Universität zu Lübeck und der Bevölkerungsmediziner Professor Heiner Raspe, die diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGel) seit Jahren erforschen. Unter Ärzten sind IGel umstritten, da sie das Prinzip einer gleichen Versorgung für alle Kassenpatienten infrage stellen. Dr. Richter hat für ihre Untersuchung 50 Patienten eingehend nach ihren Ansichten befragt. Die Gespräche wurden aufgezeichnet und wissenschaftlich ausgewertet.

Die Mehrheit der Patienten befürwortet das aktive Anbieten von IGeL durch den Arzt, schreibt die Sozialmedizinerin. Es gebe aber auch Patienten, die misstrauisch reagieren, wenn der Arzt ihnen eine Zusatzleistung "verkaufen" möchte. Ein Grund für das Misstrauen sieht Dr. Richter im Wissensgefälle zwischen Arzt und Patient. Viele Patienten gaben an, dass sie sich aktiv nicht in der Lage sehen würden, nach Behandlungsalternativen zu fragen. Auch die Aufklärung durch den Arzt wurde von vielen Versicherten nicht als ausreichend angesehen.

Eine Lösung sehen die Autoren in neutralen, schriftlichen IGeL-Informationsangeboten, die auch von den Interviewten ausdrücklich gefordert wurden. Unklar ist, wer die Informationen erstellen sollte. Dr. Richter registrierte hier bei den Patienten ein starkes Bedürfnis nach neutraler Aufklärung. Arztseitige oder auch durch Patientenorganisationen erarbeitete Informationsmaterialien werden von den Befragten als potenziell interessenbehaftet wahrgenommen, berichtet die Forscherin. Am besten wäre es, wenn IGeL-Informationen im Rahmen interessenunabhängiger Forschung erstellt würden.

Nach der Unterbreitung des IGel-Angebots müsse den Patienten genügend Zeit für eine Entscheidung gegeben werden, fordern Dr. Richter und Professor Raspe. Die von ihnen befragten Patienten bekräftigten, dass sie sich ohne zeitlichen Druck für oder gegen eine IGeL entscheiden möchten, selbst wenn dazu ein weiterer Arzttermin notwendig wird. Sie möchten vom Arzt auch deutlicher auf ihr Recht auf eine Zweitmeinung hingewiesen werden, berichtet Dr. Richter. In einer früheren postalischen Befragung hatte ein Viertel der Patienten keine angemessene Bedenkzeit erhalten und nur 14 Prozent waren von den Ärzten auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hingewiesen worden. Schriftliche Verträge waren nur in 39 Prozent geschlossen worden, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Insgesamt erscheint Dr. Richter eine verbindliche Regulierung im Umgang mit IGeL dringend notwendig.


S. Richter, H. Raspe:
Wie sollen Kassenärzte mit individuellen Gesundheitsleistungen umgehen?
Defizite und Vorschläge aus Patientensicht.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2012; 137 (24): S. 1291-1296

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Quelle:
FZMedNews - Freitag, 20. Juli 2012
Georg Thieme Verlag KG
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2012

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