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ARTIKEL/1472: Portalpraxen länger öffnen? (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 4/2018

Notfallversorgung
Portalpraxen länger öffnen?

von Dirk Schnack


Der Bundesrat beschäftigt sich auf Initiative Schleswig-Holsteins mit der Frage, ob Portalpraxen auch zu Sprechstundenzeiten öffnen dürfen.


Schleswig-Holstein will eine ambulante Versorgung an Portalpraxen auch während der Sprechstundenzeiten möglich machen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist auf den Weg gebracht: Die Ländervertretung befasste sich am 23. März mit dem Thema und beauftragte, wie von Schleswig-Holstein beantragt, die zuständigen Fachausschüsse der Länderkammer mit dieser Frage. Eine Entscheidung könnte noch in diesem Monat fallen.

Der Vorstoß aus dem Norden soll für eine Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken sorgen. Zwar gibt es zwischen Nord- und Ostsee bereits 33 allgemeinmedizinische Anlaufpraxen an Krankenhäusern, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) betrieben und zum Teil auch gut frequentiert sind. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind dennoch oft überfüllt, weil das Gesetz eine Öffnung der Anlaufpraxen nur in der Zeit nach den Sprechstunden erlaubt. Folge ist, dass sich die Behandlung ambulanter Erkrankungen in den vergangenen Jahren mit stetigen Steigerungsraten in Richtung Krankenhäuser verschoben hat - obwohl häufig kein akuter Behandlungsbedarf bei den aufsuchenden Patienten vorliegt.

KVSH und Krankenhausgesellschaft in Schleswig-Holstein haben mehrfach auf dieses Manko aufmerksam gemacht und kürzlich gemeinsam mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) erreicht, dass das Kieler Landeskabinett einem entsprechenden Gesetzesantrag zugestimmt hat. Erforderlich wäre eine Änderung des Sozialgesetzbuches V in den Paragraphen 75 und 105. Dann könnte in Kooperationsverträgen zwischen KV und Klinikträgern vereinbart werden, an welchen Standorten welche zeitliche Erweiterung erfolgt. Garg begründete den Antrag: "Im Vordergrund muss stehen, wer die Patienten angemessen versorgen kann." Portalpraxen könnten nach seiner Vorstellung als Wegweiser dienen und damit dazu beitragen, dass die Notfallambulanzen sich wieder stärker auf die schweren Fälle konzentrieren könnten. Der Landesminister hofft, dass man seinen Argumenten in Berlin folgt: "Ich erwarte, dass eine neue Bundesregierung und die Bundesländer unsere Initiative befürworten."

Das Risiko einer Konkurrenz für Arztpraxen durch die erweiterten Öffnungszeiten der Portalpraxen hält er für gering. Denn die Filterung in der Portalpraxis könnte im Einzelfall auch dazu führen, dass Patienten lediglich eine Abklärung beim Haus- oder Facharzt empfohlen wird und sie vor Ort im Krankenhaus keine Behandlung erhalten. "Das Angebot soll explizit nicht den Praxisbesuch bei einem niedergelassenen Hausarzt ersetzen", betonte Garg.

Von der Selbstverwaltung erhält er Unterstützung: KV-Vorstand Dr. Ralph Ennenbach sieht die Initiative als Chance, das Motto "Behandeln am richtigen Ort" zu verwirklichen. Patienten müssten dort versorgt werden, wo es nach Schwere der Erkrankung angemessen sei. Auch Bernd Krämer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, kann in der angestrebten Entlastung der Notaufnahmen "für alle Seiten nur Vorteile" erkennen: Patienten würden "fachgerecht und zügig dem für sie erforderlichen Versorgungsbereich zugewiesen" und das Klinikpersonal werde entlastet.

Sollte die Gesetzesänderung erfolgen, steht Geld für einen Umbau der Anlauf- zu Portalpraxen bereit. Rund 15 Millionen sind dafür in der vom Land eingerichteten Investitionsförderung "Sektorenübergreifende Versorgung" im Topf, eine entsprechende Förderrichtlinie wird gerade erarbeitet. An welchen Standorten solchen Portalpraxen erweiterte Öffnungszeiten zugestanden werden könnten, machten die Partner der Initiative noch nicht publik. Hierzu hieß es nur: "An Standorten, wo dies versorgungspolitisch sinnvoll ist."


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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
70. Jahrgang, April 2018, Seite 11
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2018

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