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UMWELT/593: Energiesparlampen - Beleuchtung muss umwelt- und gesundheitsverträglich werden (umg)


umwelt · medizin · gesellschaft - 3/2009
Humanökologie - soziale Verantwortung - globales Überleben

Energiesparlampen: Beleuchtung muss umwelt- und
gesundheitsverträglich werden

Von Wilfried Kühling


Acht bis zwölf Prozent des Stromverbrauchs eines privaten Haushalts in Deutschland gehen auf das Konto von Licht und Lampen, sodass der Einsatz sog. Energiesparlampen sinnvoll erscheint. Die EU-Kommission hat dieses Jahr auf der Grundlage der Ökodesign-Richtlinie deshalb auch beschlossen, Glühlampen über 25 Watt nach und nach den Zugang zum EU-Markt zu verwehren.

Es stellt sich daher die Frage, ob diese auf den ersten Blick sinnvolle Maßnahme alle wesentlichen, damit verbundenen Umweltwirkungen berücksichtigt. Bedenken aufgrund des Quecksilbergehalts und die gesundheitlich relevanten elektromagnetischen Felder stehen im Zentrum der Kritik.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Umwelt- und Gesundheitsprobleme beim Einsatz dieser Lampen vermieden oder zumindest weitestgehend begrenzt werden können. Allerdings sollte die Entwicklung alternativer, für Gesundheit und Umwelt unbedenklicherer Lichtquellen, wie z.B. LED-Lampen, vorangetrieben und gefördert werden.



Einleitung

Gasentladungslampen mit integrierten Vorschaltgeräten, im Volksmund "Energiesparlampen" genannt und im Folgenden als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet, sind das wohl "einleuchtendste" Beispiel für Energieeeinsparungen im Haushalt. Acht bis zwölf Prozent des Stromverbrauchs eines privaten Haushalts in Deutschland gehen auf das Konto von Licht und Lampen, insgesamt verbraucht Beleuchtung 15 Prozent des gesamten Stroms (1). Während herkömmliche Glühlampen nur einen Bruchteil der Betriebsenergie in Licht, den größten Teil jedoch in Wärme umwandeln und eine meist kürzere Lebensdauer aufweisen, ist die Lichtausbeute bei Kompaktleuchtstofflampen bis zu 80 Prozent und die Lebensdauer bis zu zehn mal höher. Wegen der Einsparpotentiale, die zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten erreichbar sind, sahen sich mehrere Regierungen veranlasst, ein "Glühlampenverbot" anzukündigen. Auch die EU-Kommission hat dieses Jahr auf der Grundlage der Ökodesign-Richtlinie beschlossen, Glühlampen über 25 Watt nach und nach den Zugang zum EU-Markt zu verwehren (2).

Die technologieunabhängigen Anforderungen an Effizienz und Qualität von Haushaltsleuchtmitteln haben zur Konsequenz, dass als Ersatz klassischer Glühlampen zukünftig neben einigen Typen von Halogenglühlampen hauptsächlich nur noch Kompaktleuchtstofflampen als Haushaltsleuchten in den Regalen zu finden sind. Die weitere Verwendung der herkömmlichen Leuchtmittel in Haushalten ist hiervon nicht betroffen oder etwa gar verboten, die Verordnung regelt allein, welche Lampentypen zukünftig in Verkehr[1] gebracht werden dürfen. So ist auch davon auszugehen, dass durch weiterhin angebotene Halogen-Glühlampen ein gewisser Ersatz zur bisherigen Glühlampe bestehen bleibt. Es stellt sich daher die Frage, ob diese auf den ersten Blick sinnvolle Maßnahme alle wesentlichen, damit verbundenen Umweltwirkungen berücksichtigt. Bedenken aufgrund des Quecksilbergehalts und die gesundheitlich relevanten elektromagnetischen Felder stehen im Zentrum der Kritik.


Abb. 1: Zeitliche Abfolge des Glühlampenausstiegs (Quelle: 1)

Das Aus für Glühlampen

Watt
Jahr
Mattglaslampen
herkömmliche Glühlampen
und Halogenglühlampen

> 10

1.9.2009
Klarglaslampen
herkömmliche Glühlampen
besonders niedriger Effizienz

> 10

1.9.2009
Standardglühlampen*
sowie
Halogenglühlampen
niedriger Effizienz
> 75
> 60
> 40
> 10
1.9.2009
1.9.2010
1.9.2011
1.9.2012
Halogenglühlampen
mittlerer Effizienz
Halogenglühlampen
hoher Effizienz
> 10

alle
2016

später

* mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden, ohne Kryptonfüllung
Umweltbundesamt


Welche Lampenarten sind zu unterscheiden?

Der Anwendungsbereich der EU-Verordnung umfasst solche Lampentypen, die üblicherweise in Haushalten zu finden sind. Ausgenommen sind Kompaktleuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät und stabförmige Leuchtstofflampen. Zwar werden auch diese zum Teil in Privathaushalten eingesetzt beispielsweise stabförmige Leuchtstofflampen in Garagen und Werkräumen -, sie werden jedoch durch eine eigene Verordnung erfasst.

In deutschen Haushalten können im Wesentlichen die folgenden Leuchtmittel unterschieden werden:

Standard-Glühlampen (Effizienzklasse E-G),
Kompaktleuchtstofflampen - im Volksmund als Energiesparlampen bezeichnet (A oder B). Der EU-Verordnung zu Folge darf der Begriff "Energiesparlampe" hiernach nur noch für Lampen verwendet werden, die mindestens rund 75 % weniger an Leistung aufnehmen als eine Standardglühlampe.
unterschiedliche Typen von Halogenglühlampen (B-F):
• Konventionelle Halogenlampen mit sehr viel geringerer Größe, aber sehr niedriger Energieeffizienz (Effizienzklasse D-F). Viele davon sind Niedrigvoltlampen (12 V), die einen vorgeschalteten oder in das Leuchtmittel integrierten Transformator benötigen und etwas weniger verbrauchen als Hochvoltmodelle (Effizienzklasse C).
• Halogenlampen mit Xenongas-Füllung (Effizienzklasse C). Sockel und Maße entsprechen denen konventioneller Halogenlampen. Es gibt dabei wie Glühlampen geformte, sogenannte "Energiespar-Halogenlampen" mit traditionellem Sockel.
• Niedrigvolt-Halogenlampen mit Infrarotbeschichtung (Effizienzklasse B).

Kaum verbreitet bei der allgemeinen Haushaltsbeleuchtung sind derzeit Leuchtdioden, die durch entsprechende Sockelung direkt als Ersatz für Glühlampen eingesetzt werden können. Die Entwicklung organischer Leuchtdioden (OLED) für den Haushaltsbereich steckt noch in den Kinderschuhen.

Da es im Folgenden hauptsächlich um Kompaktleuchtstofflampen gehen soll, sind in Tab. 1 die Lampentypen nur grob unterteilt. Wesentliche Grundlage der Diskussion eines Glühlampenverbots sind hierbei die in jeder Kategorie praktisch erreichbare Energieeffizienz, die Intensität elektromagnetischer Felder sowie das Lichtstrahlungsspektrum.


Energieeffizienz


Glühlampe


Halogen


Kompakt-
leuchtstofflampe
"Energiesparlampe"
Leuchtstoff-
lampen

Leuchtdioden
(LED)

Lichtausbeute
(Lumen / Watt)
Wirkungsgrad
Effizienzklasse

­5-14
­5-10 %
E-G

­13-26
­15-20 %
B-F

­38-82
bis zu 35 %
A-B

­38-106
bis zu 50 %
A-B

­25-70
­25 %
n/a

Tab. 1: Energieeffizienz verschiedener Lampentypen (nach 3)


Umwelt- und Gesundheitsprobleme der Kompaktleuchtstofflampen

Kompaktleuchtstofflampen werden eine Reihe von Problemen nachgesagt, die zum Teil als Vorurteile zu bewerten sind und auf die frühe Entwicklungsphase dieser Technologie zurückgehen. Hierzu gehören die Vorwürfe einer kalten Lichtfarbe, des höheren Energieverbrauchs beim Start oder des flackernden Lichts, die aber der Vergangenheit angehören. Eine abschließende Beurteilung hierzu wäre mangels transparenter Produktinformationen nur mit erheblichem Aufwand möglich. Andere Probleme bestehen jedoch weiterhin und sind hinsichtlich ihrer Tragweite und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs genauer zu untersuchen bzw. zu bewerten: Neben dem Quecksilbergehalt von Leuchtstofflampen werden gesundheitliche Wirkungen durch elektromagnetische Felder, Ultraviolett- und höhere Anteile von Blaulichtstrahlung hier näher betrachtet.


Schadstoffgehalte und Entsorgung

Alle Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Die europäische RoHS-Richtlinie begrenzt diesen Gehalt auf maximal 5 mg (4). Die meisten Energiesparlampen enthalten 3 mg. Alte Lampen können 7 mg und mehr enthalten. Quecksilber ist eine für Mensch und Umwelt hochgiftige Substanz. Sie ist insbesondere für Kinder und Schwangere gefährlich (5).

Auch andere in der Leuchtstoffbeschichtung der Lampe enthaltene Stoffe sind für Mensch und Umwelt problematisch. Die Platine des Vorschaltgerätes und das Plastikgehäuse enthalten Flammschutzmittel, die während des Betriebs ausgasen können. Diese Probleme bestehen insbesondere bei Lampen ohne Qualitätsangabe. Blei, Chrom und Cadmium sind zum Einsatz in Lampen nicht mehr zugelassen, könnten sich aber noch in älteren Lampen finden. Im normalen Betrieb geben die Lampen kein Quecksilber ab. Zerbricht eine Energiesparlampe, wird von einem Gesundheitsrisiko vor allem für Kinder und Schwangere ausgegangen, wenn der Raum nicht gut belüftet ist.

Von einzelnen Herstellern angebotene Modelle können diese Risiken reduzieren, wenn sie anstelle flüssigen Quecksilbers ein Amalgam verwenden, das zumindest beim Zerbrechen der Lampe in kaltem Zustand nicht verdampfen kann. Allerdings starten diese Lampen langsamer. Für die Beleuchtung von Bade- und Kinderzimmern eignen sich Lampen mit einer unzerbrechlichen Silikonummantelung, die vor Austreten des Quecksilbers schützt. Die Hülle mindert die Effizienz um etwa 10 Prozent. Dennoch sind auch hier Lampen mit Effizienzklasse A erhältlich.

Aufgrund des Gehalts an Quecksilber und anderen problema tischen Stoffen ist es von zentraler Bedeutung, dass Leuchtstoff lampen ordnungsgemäß entsorgt werden. Leuchtstofflampen dürfen keinesfalls über den Hausmüll oder als Altglas entsorgt werden, sondern müssen als Elektroschrott oder Problemmüll separat gesammelt werden. Hierfür sind kommunale Sammelstellen eingerichtet. Daneben gibt es freiwillige Abgabestellen beim Handel. Tatsächlich werden aber nur 46 Prozent der ausgedienten Lampen fachgerecht erfasst und entsorgt, im privaten Bereich sogar nur 10 Prozent. So gelangen bundesweit jährlich insgesamt 400 kg Quecksilber unkontrolliert in die Umwelt.

Daher müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Erfassung besonders aus dem privaten Bereich wesentlich zu erhöhen: Zum einen sind intensive Informationskampagnen notwendig, um die Kenntnis und das Bewusstsein der Bevölkerung über die Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Sammlung und Entsorgung zu steigern. Die bisherigen Aktivitäten von Umweltschutzverbänden und privaten Unternehmen können dies allein nicht gewährleisten; hier sind dringend Aktivitäten der zuständigen öffentlichen Stellen notwendig. Die Hersteller sind zu verpflichten, den Schadstoffgehalt der Lampen, insbesondere den Quecksilbergehalt, den Entsorgungsweg sowie Schutzmaßnahmen im Falle des Zerbrechens der Lampen deutlich und leicht verständlich anzugeben.
Zum anderen sind erheblich mehr Stellen zu schaffen, an denen die defekten Lampen abgegeben werden können. In Großstädten kommt nach einer Erhebung der DUH eine Sammelstelle auf etwa 170.000 Einwohner. Um eine für den Verbraucher möglichst einfache Entsorgung zu ermöglichen (kurze Wege) sind insbesondere die Sammelstellen im Handel auszubauen. Viele Elektrodiscounter verweigern bisher die Rücknahme defekter oder zerbrochener Lampen (6). Auch ein Pfand auf Lampen ist sinnvoll, um die Entsorgungsquote zu erhöhen.

Bislang gibt es noch keine Energiesparlampen ohne Quecksilber, derartige Lampen werden aber bereits entwickelt. Beim UN-Gipfeltreffen der Umweltminister in Nairobi im Februar 2009 wurde vereinbart, Quecksilber zukünftig weltweit zu verbieten. Wollte man Energiesparlampen weiter produzieren, müsste diese Produktgruppe vom Verbot ausgenommen werden, was jedoch nicht zu befürworten ist (7). Dies führt zu dem Schluss, dass quecksilberhaltige Energiesparlampen nur eine Übergangslösung darstellen können, bis quecksilberfreie und energieeffiziente Lampen marktreif sind (5).

Für den Übergangszeitraum bis zur Einführung quecksilberfreier Leuchtmittel fällt die Bilanz der Quecksilberemissionen für die Energiesparlampe nur dann positiv aus, wenn eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet ist:

Da Quecksilber auch in Kohle enthalten ist, wird bei der Verbrennung von Kohle zur Stromerzeugung Quecksilber frei und gerät in die Atmosphäre. Geht man von dem derzeit üblichen Anteil der Kohleverstromung am Energiemix aus, bewirkt die Energieeinsparung durch die Nutzung von Energiesparlampen also auch eine Reduktion von Quecksilberemissionen. Bei einer Betrachtung der Quecksilberemissionen über die Lebensdauer von derzeit marktüblichen Energiesparlampen mit der von vergleichbar hellen Glühlampen liegen die Quecksilber-Emissionen bei der Verwendung einer Energiesparlampe unter denen einer entsprechenden Anzahl von Glühlampen, wenn die Energiesparlampe fachgerecht entsorgt wurde und es sich um eine Qualitätslampe handelte (8). Bei einer unsachgemäßen Entsorgung liegen die Quecksilber-Emissionen jedoch auf dem Niveau der Glühlampe. Abb. 2 verdeutlicht den prinzipiellen Zusammenhang.
Bei einer Stromerzeugung ohne Kohle liegen die Quecksilber-Immissionen hingegen auch bei fachgerechter Entsorgung der Energiesparlampen über denen von herkömmlichen Glühlampen. Die Quecksilberproblematik tritt also wieder stärker in den Vordergrund, wenn der Energiemix sich zugunsten der Erneuerbaren Energien verschiebt. Eine exakte Quecksilberbilanz ist an dieser Stelle wegen möglicher anderer, hier vernachlässigter Emissionspfade nicht möglich und eine abschließende Beurteilung dadurch erschwert.

Die Entwicklung quecksilberfreier Leuchtmittel muss daher vorrangig gefördert werden. Der Gesetzgeber muss hier klare Vorgaben zur Quecksilberreduktion machen, damit dieses Ziel schnellst möglich erreicht wird. Bis 2010 sollte die Verwendung von Quecksilberamalgam zur Reduzierung der Risiken vorgeschrieben werden. Der zulässige Quecksilbergehalt in der RoHSRichtlinie sollte bereits jetzt für die Kompaktleuchtstofflampe auf das niedrigste, technisch machbare Niveau gesenkt werden. Ab 2015 sollten die Ausnahmen für die Kompaktleuchtstofflampen generell gestrichen werden. Diese Forderungen erscheinen besonders dringend, da die Energiesparlampen in einigen Ländern offenbar unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen hergestellt werden (9).


Elektromagnetische Felder

Wie andere elektrisch betriebene Geräte erzeugen sowohl herkömmliche Glühlampen als auch Kompaktleuchtstofflampen magnetische und elektrische Felder im niederfrequenten Bereich (entsprechend der Frequenz des Stromnetzes von 50 Hz). Anders als bei Standard-Glühlampen und in der Diskussion bisher weniger beachtet sind die bei den Kompaktleuchtstofflampen entstehenden elektromagnetischen Felder durch die höheren Frequenzen zwischen 30 bis 60 kHz (niedrige Hochfrequenz, sog. Oberwellen, siehe Kasten). Eine Diskussion über diese Felder muss daher einerseits zwischen den niederfrequenten 50 Hz-Wechselfeldern und den höherfrequenten Wechselfeldern im Frequenzbereich von 2 bis 400 kHz. unterscheiden, andererseits darf dabei nicht übersehen werden, dass der Bereich der niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder für alle Lampenarten gleichermaßen Aufmerksamkeit erfordert und auch hier Minderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Insbesondere kommt es aus Verbrauchersicht auf die Entfernung zu einer Lampe an, da Feldstärke bzw. Flussdichte sehr stark mit der Entfernung abnehmen. Im Folgenden wird daher der Einsatz im körpernahen Bereich betrachtet.

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder liegen in der Störung bioelektrischer Steuerungsprozesse von Lebewesen. Beobachtet und zum Teil nachgewiesen sind Symptome wie neuro-vegetative Störungen (z. B. Schlafstörungen, Erschöpfungs zustände) oder Störungen des vegetativen, kognitiven, hormonellen und immunologischen Systems. Auch gibt es Hinweise auf eine erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke und den Verdacht auf Förderung und/oder Auslösung von Tumoren (10). Die zunehmende Belastung unserer Umwelt durch elektromagnetische Felder - insbesondere deren körpernaher Einfluss - erfordert es, die Belastung durch Elektrosmog auf das gesundheitlich verträgliche und technisch mögliche Minimum zu reduzieren. Da eine Null-Immission außerhalb der technischen Machbarkeit liegt, kommt es nachfolgend darauf an, das Maß einer tolerablen Einwirkung zu definieren bzw. Schutzmaßnahmen zu empfehlen.


Oberwellen

Bei Energiesparlampen befindet sich im Sockel ein elektronisches Vorschaltgerät. Dabei wird eine Wechselspannung höherer Frequenz (zwischen 30 kHz und 60 kHz) erzeugt. Die Wechselspannung gelangt dabei über eine Drossel (Strom begrenzer) zur Lampe. Die Drossel ist aufgrund der höheren Arbeitsfrequenz gegenüber 50-Hz-Drosseln konventioneller Vorschaltgeräte sehr klein und verlustärmer. Dabei entstehen sogenannte Oberwellen, d. h. Wellen mit ganzzahligem Vielfachen einer Grundfrequenz. Beispiel: Grundwelle 60 kHz, 1. Oberwelle 120 kHz, 2. Oberwelle 180 kHz, 3. Oberwelle 240 kHz usw. In ungünstigen Fällen tritt ein nachweisbares elektromagnetisches Feld bis in den Bereich von etlichen Megahertz auf. Durch konstruktive Maßnahmen (an der Elektronik) können diese Oberwellen begrenzt werden.


Niederfrequente Felder

Die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder (50 Hertz) von Kompaktleuchtstofflampen unterscheiden sich beim Gebrauch im Nahbereich (z. B. 30 Zentimeter) bezüglich der Stärke wenig von den durch herkömmliche Glühlampen verursachten Feldern und bewegen sich damit im Rahmen anderer Haushaltsgeräte. Hier werden durchaus elektrische Feldstärken in einer Größenordnung erreicht, die die zum Vergleich angelegte TCO-Norm (10 V/m) um etwa den Faktor 10 insbesondere dann überschreiten können, wenn Lampen nicht geerdet sind. Legt man die für diesen Frequenzbereich vor längerer Zeit entwickelten BUND-Grenz- bzw. Vorsorgewerte in Höhe von 0,5 V/m an (11), so ergibt sich hieraus die generelle Anforderung, dass die Emission der elektrischen Feldstärke für alle körpernah einsetzbaren Lampen (und letztlich gilt dies genauso für andere elektrische Geräte) soweit minimiert werden muss, dass eine weitestgehen de elektromagnetische Verträglichkeit für den Menschen erreicht wird. Unabhängig vom Lampentyp sollten daher niederfrequente elektrische Felder durch eine entsprechende Konstruktion (z. B. durch Erdungs- und Schirmungsmaßnahmen) deutlich reduziert werden. Auch im Bereich der magnetischen Felder werden für alle Lampenarten die Vorsorgeüberlegungen des BUND in Höhe von 10 Nanotesla oft nicht eingehalten und überschreiten diese Werte im Nahbereich. Eine Untersuchung aus der Schweiz zeigt im Vergleich zu Glühlampen ein erhöhtes magnetisches Wechselfeld bei der Arbeitsfrequenz von Energiesparlampen (12).


Höherfrequente elektromagnetische Felder von Energiesparlampen

Die Lampenhersteller haben bisher versäumt, das seit langem bekannte Probleme höherfrequenter elektromagnetischer Felder von Leuchtstofflampen anzugehen. Auch im Rahmen der EU-Politik und der ihrer Mitgliedsstaaten wurde dies bisher nicht berücksichtigt. An einen Umstieg auf Energiesparlampen sind daher zusätzliche Anforderungen zur Vorsorge vor elektromagnetischer Strahlung in der Ökodesign-Richtlinie zu stellen. Derzeit sind entsprechend klare Aussagen noch schwierig zu formulieren, da normierte Messverfahren fehlen und nur wenige Kenntnisse über Emissionen und Immissionen durch Leuchtstofflampen vorliegen. Bei den vorliegenden Messungen ist die Interpretation äußerst schwierig, da je nach Messanordnung die Ergebnisse um Größenordnungen variieren können. So führen unterschiedliche Messgeräte zu unterschiedlichen Ergebnissen, die Art, das Material und die Erdung des Lampengehäuses haben einen erheblichen Einfluss auf die gemessene Feldstärke und das Abstrahlungsverhalten, Messungen aus der Schweiz zeigen eine etwa um den Faktor fünf reduzierte Feldstärke bei einem geerdeten Lampenschirm (12). Der Abstand und genaue Messort in Bezug auf die Quelle haben einen ebenso großen Einfluss wie die Führung des Anschluss-Netzkabels oder auch die Erdung des Empfängers (Mensch). Gleichwohl soll eine vorsichtige Interpretation an Hand der einschätzbaren Größenordnung vorliegender und eigener Messergebnisse erfolgen.

Auch bei einer Betrachtung höherer Frequenzen elektromagnetischer Felder ist zu berücksichtigen, dass in der Regel im Haushalt oder auch am Arbeitsplatz eine oft erhebliche Vorbelastung durch andere Quellen nieder- und hochfrequenter elektromagnetischer Felder besteht. Der Anteil der Beleuchtung kann dabei nur einen Bruchteil ausmachen (z. B. Magnetfelder) oder hat eine ähnliche Intensität. Die Frage einer Begrenzung oder Minimierung einwirkender Felder wird sinnvollerweise dann an den wesentlichen Quellen ansetzen müssen.

Die bisher bekannten Aussagen, ergänzt durch eigene Messungen, lassen folgende vorsichtige Interpretation hinsichtlich der höherfrequenten Felder im Bereich von 2 bis 400 kHz bzw. 100 kHz bis 3 GHz zu. Im Abstand von 30 cm erreichen die Kompaktleuchtstofflampen (im Bereich von 2 bis 400 kHz) Feldstärken in Höhe von einigen V/m bis deutlich über 10 V/m. Im Messbereich von 100 kHz bis 3 GHz erreicht die Feldstärke Werte von unter 1 bis einige V/m. Legt man für einen ersten Vergleich die gesundheitlichen Anforderungen gemäß der TCO-Norm an, so ist bei den heute marktüblichen Kompaktleuchtstofflampen zu erwarten, dass der dort genannte Richtwert in Höhe von 1 V/m i.d.R. überschritten wird. Auch die BUND-Maßstäbe (11: Forderung 14) zum Schutz und zur Vorsorge vor hochfrequenten Feldern des Mobilfunks (0,2-0,02 V/m) deuten darauf hin, dass generell zu erwarten ist, dass im körpernahen Bereich eingesetzte Kompaktleuchtstofflampen (siehe Tabelle 1) gesundheitlich weitgehend unbedenkliche Feldstärken und bzw. Leistungsdichten heute nicht erreichen.

Auf dem Markt sind bereits Kompaktleuchtstofflampen erhältlich, die bis zu 90 % der EMF im Vergleich zu einer nicht abgeschirmten Kompaktleuchtstofflampe vermeiden. Die gemessene Feld stärke (Bandbreite von 2 kHz bis 400 kHz) wird in 30 cm Abstand mit 1,526 V/m angegeben - gegenüber den 15,1 V/m beim entsprechenden Vergleichstyp (13). Damit zeigt sich, dass die Zeit reif ist für innovative Lösungen zur Begrenzung der elektromagnetischen Felder.


Bewertung

Eine einfache Betrachtung und Bewertung dieser Ergebnisse ist deshalb schwierig, weil einerseits - neben beruflichen Expositionen - im häuslichen Wohnumfeld neben Lampen eine Vielzahl weiterer Quellen nieder- und hochfrequenter Felder auf den menschlichen Organismus einwirken und deshalb davon losgelöste Bewertungen unsachgemäß wären, andererseits viele Betroffene diese ständigen Feldeinwirkungen der verschiedenen Quellen nicht wahrnehmen und auch kein Problem darin sehen. Hinzu kommt der positiv zu bewertende Beitrag von Kompaktleuchtstofflampen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz. Eine Beurteilung erfolgt hinsichtlich Hersteller und Normgeber sowie Nutzer:

a) Hersteller und Gesetzgeber

Die schrittweise Abschaffung herkömmlicher Glühlampen mit dem Ziel der Energieeinsparung (und der dadurch ausgelösten Umweltentlastung), erfordert deutlich erhöhte Anforderungen an Hersteller zur Verringerung der mit dem Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen verbundenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Dies betrifft sowohl die generelle Reduzierung der niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder als auch die Reduzierung der höherfrequenten elektromagnetischen Felder. Insbesondere durch Erdung der Leuchten (Lampen einschließlich Fassung usw.) kann eine erhebliche Minderung der elektrischen Felder erreicht werden. Hier ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gefordert, entsprechende Vorgaben/Regulierungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Vorsorge zu erlassen, damit bis zum Zeitpunkt des vollständigen Greifens der Ökodesign-Anforderungen (was das "Aus" für den Marktzugang von Glühlampen bedeutet) entsprechend verträgliche Produkte verfügbar sind.

b) Betroffene, Nutzer

Üblicherweise bedingt die Vielzahl von Quellen elektromagnetischer Felder im Wohnbereich, dass dort eine z. T. erhebliche Grundbelastung entsteht. Die Verringerung der individuellen Belastung sollte deshalb an den verschiedenen Quellen und nicht nur an den Lampen allein ansetzen. Auch kann man davon ausgehen, dass bei Kompaktleuchtstofflampen in einem größeren Abstand von etwa 1,50 m biologisch wirksame elektromagnetische Felder zu einem erheblichen Teil reduziert sind. Ein großer Abstand ist insbesondere auch wichtig für Halogenlampen, insbesondere bei Niedervoltsystemen, die höhere magnetische Felder erzeugen als alle anderen Leuchtmittel.

Zum Schutz vor höherfrequenten Feldern sollte beim Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen im körpernahen Bereich vor allem auf eine Erdung der Leuchten und ein Metallgehäuse geachtet bzw. strahlungsreduzierte Produkte verwendet werden. Vorsicht scheint insbesondere geboten bei Leuchten ohne Qualitätsangaben oder Qualitätsnachweis. Als Alternative stehen Halogenglühlampen bereit, die lediglich niederfrequente Felder emittieren, jedoch eine höhere UV-Strahlung erzeugen.

Einige gesundheitliche Effekte und Beschwerden durch elektromagnetische Felder werden auch unterhalb des BUND-Schutzbzw. Vorsorgeanspruchs beobachtet. Mögliche Betroffene sind Elektrosensible, Kinder, Schwangere und Epilepsiepatienten. Personen mit einem erhöhten Schutzbedürfnis sollten daher Kompaktleuchtstofflampen nicht körpernah (z. B. auf einem Nacht- oder Schreibtisch) einsetzen. Da Leuchten mit geerdetem Metallgehäuse die Feldintensität verringern, sollten diese Personen generell geerdete Leuchten kaufen (bzw. Halogenglühlampen als Alternative einsetzen, wenn die UV-Abstrahlung reduziert ist). Auch hier gilt, dass Lampen im Allgemeinen nur eine Strahlungsquelle unter vielen in Büro und Haushalt darstellen und Personen mit einer erhöhten Empfindlichkeit nicht genutzte sonstige Elektrogeräte konsequent ganz ausschalten bzw. auf einen ausreichenden Abstand von ihnen achten sollten.


Fazit

An ein "Glühlampenverbot" müssen eine Reihe von Bedingungen geknüpft werden, damit bis zum vollständigen Greifen der Ökodesign-Anforderungen umwelt- und gesundheitsverträglichere Alternativen bereitstehen. Gelingt es, diese durchzusetzen, kann die EG-Verordnung dazu beitragen, dass nicht nur Fortschritte in der Steigerung der Energieeffizienz, sondern auch in Verbesserungen auf den genannten Problemfeldern vorangetrieben werden können. Herstellern von Leuchtmitteln und Lampen müssen daher klare Auflagen erteilt werden, damit die Umwelt- und Gesundheitsprobleme beim Einsatz von Lampen generell vermieden oder weitestgehend begrenzt werden.

Darüber hinaus sollte die Entwicklung alternativer, für Gesundheit und Umwelt unbedenklicherer Lichtquellen, wie z.B. LED-Lampen, vorangetrieben und gefördert werden.


(Der obige Beitrag beruht in weiten Teilen auf dem soeben erschienenen BUND-Hintergrund "Die Energiesparlampe in der Kritik. Beleuchtung muss umwelt- und gesundheitsverträglich werden", hrsg. vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Berlin. Bearbeiter: Referate Energie sowie Stoffe & Technologien in Zusammenarbeit mit Wilfried Kühling, Bernd-Rainer Müller & Werner Neumann)


Anmerkung

[1] Unter "Inverkehrbringen" versteht der Gesetzgeber das erstmalige Inverkehrbringen in den Gemeinschaftsmarkt, sei es durch einen EU-Produzenten oder Importeur. Die Lagerhaltung von Herstellern und Handel ist hiervon nicht betroffen, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass die betroffenen Leuchtmittel zeitgleich mit den einzelnen Stufen der Umsetzung nicht mehr im Einzelhandel erhältlich sein werden. Erste Marktbeobachtungen zeigen bereits jetzt, dass Verbraucher beginnen Glühlampen zu lagern - der Handel wird sehr wahrscheinlich auf diesen Bedarf reagieren.


Nachweise

(1) UMWELTBUNDESAMT - UBA (2009): Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung - 3. Ausgabe, 18.3.2009.

(2) EU-KOMMISSION (2009): Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18.03.2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht (sog. "Ökodesign-Richtlinie").

(3) ENERGY SAVING TRUST (2007): Indicative Sustainable Product Performance Standards for Domestic Lighting, August 2007.

(4) EU-PARLAMENT (2003): Richtlinie 2002/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, Anhang "Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der Verwendung von Quecksilber": Ziff. 1.

(5) EUROPEAN ENVIRONMENTAL BUREAU - EEB (2008): Mercury-Containing Lamps under the Spotlight, Report from the EEB Conference, 27 June 2008: 40.

(6) SIMON (2009): Ende der Glühlampe mit Folgen für die Umwelt: Das Quecksilber-Dilemma. Entsorga-Magazin 1-2/2009: 18 ff..

(7) ANONYM (2009): Süddeutsche Zeitung Nr. 42, 20.2.2009

(8) ELANDER (2008): "Da ist aber Quecksilber drin", Energiesparlampen sind wertvoll für den Klimaschutz und zu wertvoll für den Müll, DNR-Themenheft I / 2008: 6 f.

(9) SHERIDAN, M. (2009): ‹Green‹ lightbulbs poison workers. Hundreds of factory staff are being made ill by mercury used in bulbs destined for the West, The Sunday Times, May 3, 2009; http://www.timesonline.co.uk/tol/news/world/asia/article6211261.ece [letzter Zugriff: 24.8.2009].

(10) BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND e.V. - BUND (Hrsg.) 2008): Für zukunftsfähige Funktechnologien - Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder", BUND-Position 46, BUND, Berlin.

(11) BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND e.V. - BUND) (Hrsg., 2001): Elektrosmog, Gefahren und Risiken elektromagnetischer Felder geringer Stärke und BUND-Mindestanforderungen zur Problemlösung, bearb. v. Kühling, W.; Müller, B.R.; BUND-Position 36, BUND, Berlin (in vielen Punkten durch Position 46 von 2008 ersetzt).

(12) DÜRRENBERGER, G. & KLAUS, G. (2004): EMF von Energiesparlampen: Feld messungen und Expositionsabschätzungen mit Vergleich zu anderen Quellen im Alltag, Arbeit im Auftrag des Bundesamtes für Energie, 2004: 19.

(13) www.megaman.de


Kontakt:
Prof. Dr.-Ing. Wilfried Kühling
Wissenschaftlicher Beirat des BUND (Vorsitzender)
Heisterkamp 18a, 44265 Dortmund
Mail: wilfried.kuehling@bund.net


Bildunterschrift der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildung der Originalpublikation:

Abb. 2: Vereinfachender Vergleich der Quecksilberemissionen zwischen Energiesparlampe und Glühlampe über einen Nutzungs-Zeitraum von 5 Jahren (unter der Annahme, dass 50 % der elektrischen Energie aus Kohlekraftwerken stammt (eigene Darstellung nach [2]).

[2] Übersetzung des Public-Domain Diagramms "CFL bulb mercury use environment. svg". Auf Deutsche Verhältnisse angepasst. In Deutschland kommt in etwa die Hälfte des Stroms aus Kohlekraftwerken.



*


Quelle:
umwelt · medizin · gesellschaft Nr. 3/2009, (September 2009)
22. Jahrgang, S. 261 - 266
Verlag: UMG Verlagsgesellschaft mbH
Frielinger Str. 31, 28215 Bremen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2010