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GESUNDHEIT/787: Bei Heuschnupfen abschwellende Nasensprays nur kurzfristig anwenden (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 26. März 2010

Bei Heuschnupfen abschwellende Nasensprays nur kurzfristig anwenden


Berlin - Bei Heuschnupfen sollten Nasensprays gegen Erkältungsschnupfen wenn überhaupt nur kurzfristig eingesetzt werden. Typisch für Heuschnupfen ist ein Fließschnupfen mit einem fast wasserklaren, dünnflüssigen Sekret. Er tritt häufig saisonal auf und kann je nach Pollenbelastung mehrere Wochen lang andauern. Nasensprays gegen eine verstopfte Nase sollten hingegen nicht länger als maximal eine Woche angewendet werden. Sie wirken zusammenziehend auf die Blutgefäße in der Nasenschleimhaut und dadurch abschwellend. Zudem trocknen sie die Nasenschleimhäute aus und können zur Gewöhnung führen.

"Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Im Gegenteil: In der Selbstmedikation lösen Apotheker jeden Tag bundesweit mehr als 300.000 arzneimittelbezogene Probleme. Häufig fragen Kunden nach Präparaten, die sie aus der Werbung kennen, die aber gegen die individuellen Beschwerden nicht optimal sind. Wer in der Selbstmedikation Arzneimittel braucht, kann auf die unabhängige Information des Apothekers vertrauen", so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Für die Selbstmedikation gibt es verschiedene antiallergisch wirkende Medikamente, mit denen leichtere Formen des Heuschnupfens auch über längere Zeit behandelt werden können.

Tauchen Beschwerden wie Fließschnupfen oder häufiges Niesen erstmals auf, sollten sich Betroffene an ihren Arzt wenden. Wird Heuschnupfen nicht rechtzeitig und konsequent behandelt, kann sich ein allergisches Asthma entwickeln. Etwa jedes zehnte Kind und jeder zwanzigste Erwachsene reagieren allergisch auf Pollen.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2010