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GESUNDHEIT/720: Nicht ohne Sonnenschutz ins Freie (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 02. Juli 2009

Nicht ohne Sonnenschutz ins Freie


Berlin - Im Sommer sollte tagsüber niemand ohne ausreichenden Sonnenschutz ins Freie. Das gilt auch bei bewölktem Himmel. "Das ABC des Sonnenschutzes ist Ausweichen, Bekleiden, Cremen. Die Haut vergisst nicht, aber guter Sonnenschutz kann die Entstehung von Hautkrebs vermeiden", so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Haut von Kindern reagiert besonders empfindlich. Kleinkinder sollten die Sonne deshalb möglichst meiden. Ältere Kinder brauchen sonnendichte Kleidung, eine Sonnenbrille und einen Sonnenhut mit Nackenschutz.

Die Sonnencreme muss unter anderem zum Hauttyp, zum Alter und zur Intensität der Strahlung passen. Auch Unverträglichkeiten oder die Einnahme von Medikamenten, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen, müssen berücksichtigt werden. Sonnenschutz-Sprays sind beliebt, werden aber oft zu dünn aufgetragen. Wer zu "Mallorca-Akne" neigt, sollte fett- und emulgatorfreie Sonnenschutzmittel wählen. Durch Schwitzen, Baden oder Abtrocknen kann Sonnencreme abgerieben werden, deshalb oft nachcremen. Dieses Nachcremen verlängert die Schutzzeit aber nicht. Die Sonnencreme immer vor anderen Pflegeprodukten oder Insektenschutzmittel auftragen.

Sonnenschutzprodukte werden nach dem Lichtschutzfaktor (LSF) in die vier Schutzklassen niedrig, mittel, hoch und sehr hoch eingeteilt. Der LSF gibt an, wie gut ein Präparat vor UV-B-Strahlung schützt - vorausgesetzt, die Sonnencreme wird rechtzeitig und in ausreichender Menge aufgetragen. Je höher der LSF, desto länger wirkt der Sonnenschutz. Zur Berechnung wird der LSF mit der Eigenschutzzeit multipliziert. Liegt die Eigenschutzzeit zum Beispiel bei 10 Minuten, treten danach erste Hautrötungen auf. Eine Sonnencreme mit LSF 20 schützt etwa 200 Minuten. Diese Zeit sollte man aber nicht vollständig ausnutzen, sondern nach etwa zwei Dritteln der Zeit aus der Sonne gehen. Der Begriff "Sunblocker" ist nicht mehr zulässig: Er suggeriert einen vollständigen Schutz, den er aber nicht leisten kann. Bei Fragen zu Sonnenschutzmitteln können sich Verbraucher in jeder Apotheke informieren.


Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Internet: www.abda.de

Veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2009