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GESUNDHEIT/1348: Gesundheitschecks für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer (DVR)


Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) - 4. Dezember 2018

Gesundheitschecks für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer

Auto-Mobilität erhalten durch Aufklärung und Sensibilisierung


4. Dezember 2018 (DVR) - Die Hausärztin oder der Hausarzt ist für viele ältere Autofahrer und Autofahrerinnen eine wichtige Bezugsperson, wenn es um das Thema Fahrtüchtigkeit geht. Oft wird befürchtet, nach einem Gesundheitscheck den Führerschein und damit Mobilität und Unabhängigkeit zu verlieren. Die "Aktion Schulterblick", die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchführt, weist darauf hin, dass eine freiwillige Untersuchung beim Hausarzt oder der Hausärztin einen niedrigschwelligen Ansatz zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit darstellt, der sich in der Praxis bewährt hat. Wichtig ist es, Defizite möglichst früh zu erkennen, um gemeinsam gegenzusteuern oder Alternativen zum eigenen Auto zu besprechen. Ziel der Bemühungen sollte es sein, dass Patientinnen und Patienten möglichst lange und sicher auto-mobil bleiben.

Hausarzt ist erster Ansprechperson

"Für Viele ist die Hürde, Probleme offenzulegen, beim Hausarzt niedriger als zum Beispiel bei einer Fahrerlaubnisbehörde", weiß Jacqueline Lacroix, Referatsleiterin Verkehrsmedizin im DVR. Der Hausarzt oder die Hausärztin kennt die medizinische Vorgeschichte der Patientinnen und Patienten und genießt einen hohen Vertrauensvorschuss. Da die Hauptverantwortung bei den Verkehrsteilnehmenden selbst liegt, sollten sie dazu ermuntert werden, zwar regelmäßig aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen, sich aber auch selbstkritisch zu hinterfragen sowie auf den Arzt Ihres Vertrauens zuzugehen und sich bezüglich ihrer Verkehrstauglichkeit beraten zu lassen.

Welche Untersuchungen sollten durchgeführt werden?

Für einen freiwilligen Gesundheitscheck gibt es bisher keine einheitlichen Standards. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (in ihren Anlagen 4 und 6) sowie die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führen aus, welche Voraussetzungen bei Krankheiten und Beeinträchtigungen vorliegen müssen, um Kraftfahrzeuge (wieder) sicher führen zu können.

Verschiedene Anbieter bieten speziell auf die Fahrtüchtigkeit von Seniorinnen und Senioren ausgerichtete "Fahrfitness-" oder "Mobilitäts-"Tests an. Die Ergebnisse werden nur mit den Betroffenen besprochen und nicht an die Fahrerlaubnisbehörde gegeben. Weiterhin werden spezielle Sicherheitstrainings für ältere Autofahrende angeboten. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter www.dvr.de/sht.

Was ist bei Medikation besonders zu beachten?

Der Hausarzt oder die Hausärztin hat einen Überblick über die bereits verordneten Präparate und über Unverträglichkeiten. Werden neue Medikamente verschrieben, müssen dabei vom Arzt oder der Ärztin aufklärend auch das Thema Fahrtüchtigkeit und mögliche medikamentenbedingte Einschränkungen angesprochen werden. Da bei älteren Menschen eine Multimedikation sehr wahrscheinlich ist, muss der Arzt oder die Ärztin eventuelle Wechselwirkungen der Präparate beachten und mögliche Folgen mit den Behandelten besprechen.

Wie können Ärzte gefährdete Patienten überzeugen, sich nicht mehr ans Steuer zu setzen?

Eine anschauliche Darstellung der Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende, die aus einer beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit hervorgehen, kann selbstkritisches Verhalten bei den Betroffenen fördern und die Akzeptanz für weitere Maßnahmen erhöhen. Wichtig ist es auch, dass der Arzt oder die Ärztin Alternativen zur Automobilität aufzeigt oder über die Situationen spricht, in denen das Auto besser stehen gelassen wird - etwa bei Regen oder Dunkelheit.

Kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Arzt seinen Patienten nicht über mangelnde Fahrtüchtigkeit aufklärt?

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (2005) wies darauf hin, dass der Arzt oder die Ärtzin aus dem Behandlungsvertrag die Pflicht habe, seinen Patienten auch über mögliche Fahreignungsmängel aufzuklären und nachdrücklich auf daraus resultierende Gefahren für ihn selbst und für andere hinzuweisen.

Dem behandelnden Arzt oder der Ärztin kommt somit die Aufgabe der Sicherheitsaufklärung zu: Ist zum Beispiel eine Beeinträchtigung durch Krankheiten oder Medikamente vorübergehend oder andauernd? Ist vom Autofahren zu bestimmten Zeiten nach Medikamenteneinnahme oder nach einer Behandlung abzuraten?

Erfolgt keine Aufklärung, könnten bei einem Unfall Schadenersatzforderungen auf den Arzt oder die Ärztin zukommen. Um dies zu vermeiden, sollten Untersuchung und Beratung dokumentiert und vom Behandelten unterzeichnet werden.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es zum Thema Fahrtüchtigkeit?

Die Landesärztekammern bieten verkehrsmedizinische Fortbildungsmöglichkeiten an. Einen Überblick der Veranstaltungen finden sie auf der Seite der Bundesärztekammer www.baek-fortbildungssuche.de. Diagnosecomputerprogramme können zudem dabei helfen, die Symptome der Patientinnen und Patienten auf ihre verkehrsmedizinische Relevanz zu prüfen.

Die "Aktion Schulterblick" des DVR liefert Infomaterial in Printform zum freiwilligen Gesundheitscheck für Ärztinnen und Ärzte. Es kann kostenfrei unter schulterblick@dvr.de angefordert oder unter www.dvr.de/schulterblick/aerzte heruntergeladen werden.

Die "Aktion Schulterblick"

Mit der Aktion Schulterblick informiert der DVR über die Notwendigkeit freiwilliger Gesundheitschecks zum Erhalt der Fahrtüchtigkeit. Die "Aktion Schulterblick" wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gefördert. Unter www.dvr.de/schulterblick finden sich zahlreiche Informationen rund um den Erhalt der Mobilität im Alter.

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Quelle:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2018
Auguststraße 29, 53229 Bonn
Telefon: 0228-40001-0, Fax: 0228-40001-67
E-Mail: info@dvr.de
Internet: www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2018

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