Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - 3. Dezember 2015
Gefährliche Rushhour: Am häufigsten kracht's zwischen sieben und acht
Hamburg - Auf dem Weg zur Arbeit kracht's am häufigsten zwischen sieben und acht Uhr morgens. Das zeigen Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 2014 wurden ihr für diese Stunde fast 3.200 Wegeunfälle im Straßenverkehr gemeldet, etwa doppelt so viele wie für die Stunde davor und danach.
Auch außerhalb des Straßenverkehrs ereigneten sich zwischen sieben und acht am meisten Unfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Gut 2.400 zählte die BGW hier im Jahr 2014, gefolgt von knapp 1.500 zwischen sechs und sieben sowie gut 1.000 zwischen acht und neun Uhr. Berücksichtigt wurden alle Wegeunfälle, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich zogen.
"Die Unfallhäufung zwischen sieben und acht Uhr hat natürlich damit zu tun, dass zu dieser Zeit besonders viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit sind und unterwegs viel los ist", erklärt Lars Welk, Mobilitätsexperte der Berufsgenossenschaft. Gerade im dichten Verkehr ist besondere Vorsicht geboten. Die BGW rät:
Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause fallen ebenso unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie Unfälle während der Berufstätigkeit selbst. Die betroffenen Versicherten erhalten die bestmögliche medizinische Hilfe sowie angemessene Entschädigung. Darüber hinaus setzt sich die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit allen geeigneten Mittel dafür ein, dass sie ihren Beruf weiter ausüben können.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Presseinformation vom 3. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015
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