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ETHIK/1327: Professor Hardinghaus zum "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 134 - 2. Quartal 2020
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Interview
Drohender Dammbruch

Von Stefan Rehder


Wir müssen Sorge haben, dass auch der Ruf nach aktiver Sterbehilfe bald kommt, meint der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Winfried Hardinghaus.


Herr Professor Hardinghaus, hat Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem dieses das »Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung« für verfassungswidrig erklärte, eigentlich überrascht?

Mich hat in der Tat überrascht, dass das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB vollständig gekippt hat. Ich hatte damit gerechnet, dass das Gericht dem Gesetzgeber womöglich Auflagen macht, um das Gesetz zu verändern oder zu novellieren. Aber das Ausmaß hat mich völlig überrascht, zum Beispiel dass die Möglichkeit, Suizidhilfen in Anspruch zu nehmen, unabhängig von Altersgrenzen gegeben ist, also auch Kinder und Jugendliche nicht ausgeschlossen sind, und dass das alles auch unabhängig von Grunderkrankungen gelten soll. Es können also auch körperlich Gesunde zu Sterbehilfevereinen gehen und gegen Geld Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen. Dass man damit Geld verdienen kann, ist ein weiterer Punkt, den ich moralisch für bedenklich halte.

Warum soll man mit etwas, das erlaubt ist, kein Geld verdienen dürfen?

Darf man. Aber muss man nicht. Ich halte die Begleitung eines Menschen zum Suizid ganz grundsätzlich für fragwürdig, das gilt umso mehr, wenn dadurch Gewinne erzielt werden sollen. Sie kennen ja die Summen, die genannt worden sind. Auch in dem Prozess waren die ja öffentlich, bis zu 7.000 Euro. Das halte ich für völlig indiskutabel.

Kommen wir noch einmal zurück zum Urteil. Wer sich darin vertieft, kann den Eindruck bekommen, bei Suizidwilligen handele es sich überwiegend um Menschen, die ganz nüchtern abwägen, wie sie aus dem Leben scheiden wollen. Deckt sich ein solches Bild mit Ihren jahrzehntelangen Erfahrungen als Arzt und Palliativmediziner?

Absolut nicht. Und es wurde bei der Anhörung, bei der ich selbst als sachverständiger Gutachter geladen war, auch deutlich gemacht, dass die meisten Menschen, die Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen wollen, zwar auch lebenssatt sind, aber darüber hinaus unter Druck stehen oder psychisch leiden. Die tatsächliche Freiverantwortlichkeit, wie sie in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Bedingungskriterium genannt wird, ist bei Menschen, die den Tod suchen, schwer zu eruieren und häufig auch gar nicht vorhanden.

Staat und Gesellschaft haben in den vergangenen Jahren einiges unternommen, um den kostenintensiven Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung und hospizlicher Angebote voranzutreiben. Müssen Sie nicht fürchten, dass dies in Zukunft noch schwieriger wird, wenn die Inanspruchnahme von Suizidhilfe, die das Bundesverfassungsgericht nun gewissermaßen zu einem Grundrecht erklärt hat, derart geadelt wird?

Für uns ist das jetzt vor allem ein Ansporn, noch mehr zu tun, uns noch mehr anzubieten und die vielfältigen Möglichkeiten, die wir haben, um Menschen würdig und schmerzfrei beim Sterben zu begleiten, noch bekannter zu machen. Ich merke in Gesprächen mit Laien, dass es hier immer noch viel Unsicherheit gibt. Da wollen wir in der Öffentlichkeit noch mehr tun, um gut zu informieren. Im Übrigen ist die Information über alternative Angebote eine weitere Bedingung, die das Bundesverfassungsgericht neben der Freiverantwortlichkeit genannt hat. Und da werden wir uns ganz sicher einschalten, so, wie anderer Stelle auch.

Nämlich wo?

Wir werden, wie gesagt, uns einschalten, was Beratungsangebote zu den hospizlichen und palliativen Alternativen betriflt. Wir werden uns einschalten, was Friststellungen betrifft. Wir versuchen also das Mögliche zu tun, um Schutzvorkehrungen gegenüber einem möglichen Missbrauch zu treffen. Aber auch, um die Gesellschaft vor der Entsolidarisierung mit Leidenden und Sterbenden zu warnen, die dann droht, wenn der Suizid als etwas Normales akzeptiert wird und die Suizidhilfe als eine weitere gängige und normale Form der Behandlung betrachtet wird. Dagegen werden wir uns entschieden wehren.

Was bedeutet es für Sie als Arzt, dass die Karlsruher Richter in ihrem Urteil seitenlang mehr oder weniger explizit kritisieren, dass »die Mehrheit der Ärzte« eine »Bereitschaft zur Suizidhilfe verneint«?

Das ist in der Tat so. Ärzte sind ja nicht verpflichtet, Suizidhilfe zu leisten. Und wenn jemand mit diesem Wunsch zu mir käme, würde ich ihn auf die anderen Möglichkeiten aufmerksam machen, die es gibt.

Als da wären?

Zunächst einmal: Wir können jeden Patienten schmerz- und beschwerdefrei machen. Dabei gibt es in schwierigen Ausnahmesituationen am Ende des Lebens die gute Möglichkeit einer sogenannten palliativen Sedierung. Das ist vergleichbar mit einer Narkose, die - ohne allerdings den Tod damit beschleunigen zu wollen - bewirkt, dass zum Beispiel auch belastende Symptome vom Patienten nicht mehr empfunden werden. Allen Patienten steht zudem die Möglichkeit offen, eine Therapie zu beenden oder ggfs. freiwillig auf Essen und Trinken zu verzichten. Und wir würden ihnen klarmachen, dass sie auch dann begleitet würden und kein Leiden zu befürchten brauchen. Aber ich würde nicht selbst Suizidbeihilfe leisten. Und ich bin der Meinung, dass wir vor einem Dammbruch Sorge haben müssen und dass, wenn wir anfangen, diese Dinge zu liberalisieren, auch bald der Ruf nach aktiver Sterbehilfe kommt.

Klären Sie uns auf!

Was machen Sie mit den Patienten, die nicht mehr schlucken oder den Arm nicht mehr heben können? Wenn da jemand kommt und sagt, auch diese Patienten haben ein von der Verfassung verbürgtes Recht, sich entsprechend »helfen« zu lassen, dann sind wir bei der Tötung auf Verlangen, heißt bei der aktiven Sterbehilfe. Ich will aber auch noch auf eine kürzlich erschienene Studie der Universität Utrecht hinweisen. In der repräsentativen Umfrage, an der 21.000 ältere Menschen teilnahmen, gaben rund 10.000 der über 55-Jährigen an, ihr Leben frühzeitig beenden zu wollen. Als Hauptmotiv nannten 56 Prozent Einsamkeit. 42 Prozent gaben an, Sorge zu haben, anderen zur Last zu fallen, und 36 Prozent nannten Geldsorgen. Das ist, finde ich, schon massiv. Und man sieht daran, wie gut man daran tut, Menschen über die Alternativen aufzuklären, die es gibt, um selbstbestimmt und in Würde sterben zu können.

Wie wollen Sie einer solchen Entwicklung wehren?

Vor allem, in dem wir die Angebote der Palliativmedizin noch besser bekannt machen. Wenn ein Patient mit einem Suizidwunsch zu mir kommt, dann erlebe ich fast immer, dass er diesen Wunsch nicht mehr hat, sobald er erlebt, wie gut es ist, wenn er keine Schmerzen oder keine Luftnot mehr hat, und wie gut es ist, wenn er sich von seinen Angehörigen in Ruhe und in Würde verabschieden kann. Das Gericht, dem ich selbstverständlich keine Gewissenlosigkeit unterstellen will, hat mir persönlich das alles zu sehr in Richtung Autonomie definiert und gesagt, Würde ist in allererster Linie durch Autonomie definiert. Aber Würde kommt laut Grundgesetz jedem Menschen zu, ganz gleich, wie alt und krank er ist oder wie viel Hilfe er am Lebensende braucht. Und für mich persönlich als Christen gehört zur Würde noch mehr als die Autonomie, etwa die von Gott geschaffenen Einzigartigkeit eines jedes Menschen, seine Umgebung, seine Gedanken. Außerdem, sich helfen zu lassen, heißt doch nicht, seine Autonomie aufzugeben, von Geburt an akzeptieren wir Hilfestellungen im Leben.


Im Portrait

Prof. Dr. Winfried Hardinghaus

Prof. Dr. Winfried Hardinghaus ist Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin am Franziskus-Krankenhaus Berlin und Ärztlicher Leiter der Palliativmedizin an den Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück. Er ist Gründer und Vorstand der Hospiz- und Palliativinitiative SPES VIVA und Managing Editor der Zeitschrift »Klinikarzt«. Als Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) ist er zudem der oberste Repräsentant der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen und Ansprechpartner in Politik und Gesundheitswesen, wenn es um die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen geht.

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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 134, 2. Quartal 2020, S. 28 - 29
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski (V.i.S.d.P.)
Verlag: Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2020

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